„Ehrenmord“ von Kranichstein : Tochter getötet: Lebenslänglich für strengreligiöse Eltern
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Verurteilt: Vater Khans hat laut Anklage die Ermordung der eigenen Tochter „kaltblütig geplant“. Bild: dpa
Weil sie ihre Tochter getötet haben, sollen die Eltern eine lebenslange Haft absitzen. Das Verhalten der Tochter, die Sex mit ihrem Freund gehabt habe, habe dem Weltbild der aus Pakistan stammenden Eltern widersprochen.
Zu lebenslanger Haft hat das Landgericht Darmstadt am Dienstag strengreligiöse muslimische Eheleute für den Mord an ihrer Tochter verurteilt. Der 52 Jahre alte Vater und die 41 Jahre alte Mutter waren angeklagt, die 19 Jahre junge Frau im Januar in Darmstadt gemeinschaftlich getötet zu haben.
Die Tochter aus dem Stadtteil Kranichstein habe sexuelle Kontakte zu ihrem Freund gehabt, ohne mit ihm verlobt gewesen zu sein. Das Verhalten der Tochter habe dem Weltbild der aus Pakistan stammenden Eltern widersprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Eltern wegen Mordes eine lebenslange Strafe mit besonderer Schwere der Schuld verlangt. Weder der Verteidiger des Vaters noch der Anwalt der hatten Mordmerkmale gesehen. Sie sprachen von Totschlag und von Beihilfe zum Totschlag, nannten aber kein Strafmaß.
„Ehrenmorde“ in Tradition verwurzelt, nicht in Religion
Sogenannte „Ehrenmorde“ haben ihre Wurzeln nicht in der Religion, sondern in der Tradition, sagt die Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI), Prof. Susanne Schröter. „Die Eltern, die in Darmstadt vor Gericht stehen, haben sich nicht in einem islamischen Denkrahmen bewegt, sondern in dem Rahmen ihrer Lokalkultur.“
Wenn Verwandte zu Mördern würden, sei das Argument der verletzten Ehre nur die „nachgeordnete Legitimation eines Tötungsdelikts“, sagte Schröter am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist aber beileibe kein islamisches Konzept - das muss man ganz deutlich trennen.“ Muslime distanzierten sich zu Recht davon, wenn solche Taten mit ihrer Religion in Verbindung gebracht würden. (dpa)