Prozess in Frankfurt : Zufällig aufgeflogen
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Kein einfacher Fall: Ein Einbruch hat Folgen für Dieb und „Opfer““. Bild: dpa
Ein Mann bricht bei einem alten Freund ein und will dessen Drogen klauen. Doch die Mutter erwischt ihn und ruft die Polizei - zum Nachteil ihres Sohnes: Der wurde jetzt zusammen mit dem Einbrecher verurteilt.
So hatte sich der Angeklagte das nicht vorgestellt. Da bricht ein alter Kumpel, der ziemlich abgestürzt ist, eines abends betrunken bei ihm ein. Die Mutter, in deren Haus er mit 28 Jahren noch wohnt, erschreckt sich fast zu Tode und ruft die Polizei. Als die kommt, haben der ebenfalls herbeigerufene Angeklagte und ein Freund den Einbrecher schon dingfest gemacht. Doch dann durchsucht ihn die Polizei und findet in seinen Taschen einen Haufen Drogen. Sechs Gramm Kokain, 107 Gramm Marihuana und 146 Gramm Haschisch – keine Kleinigkeit. Das Problem: Der Einbrecher sagt, dass das gar nicht seine Drogen seien, sondern dass er sie in dem Zimmer gefunden hat, weil der andere ein stadtbekannter Dealer sei. Und so kommt es, dass beide Männer auf der Anklagebank des Landgerichts landen. Der eine wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, der andere wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Die Vorgeschichte der Männer ist lang. Sie kennen sich aus der Grundschule, hingen auch im Jugendalter viel zusammen ab. Doch irgendwann entzweiten sie sich, und es gab Streit. Der Einbrecher, der eine schwierige Kindheit mit alkoholabhängigen Eltern hatte und nach dem Tod der Mutter im Heim aufwuchs, begann früh zu kiffen und später auch mit Alkohol und anderen Drogen. Sein Leben bekam er trotz abgeschlossener Ausbildung irgendwann nicht mehr auf die Reihe, verlor jeden Job und rutschte in die Wohnungslosigkeit. Paranoide und psychotische Schübe machten sein Leben nicht leichter. Manch einer im Freundeskreis versuchte zu helfen, doch einige Wochen vor der Tat war es auch damit vorbei.
Beide behaupten, die Drogen gehörten ihnen nicht
So kam es, dass der heute Siebenundzwanzigjährige an einem Dezemberabend im vergangenen Jahr über den Keller in das Haus seines Mitangeklagten einbrach. Warum, kann er nicht erklären. Bei seiner Festnahme hatte er die Polizisten mit der Erklärung zum Schmunzeln gebracht, er habe sie mit dem Einbruch auf die Dealerei seines Ex-Kumpels aufmerksam machen wollen. Vor Gericht gibt er an, er habe diesem eins auswischen wollen, weil dieser seinerseits entsprechende Anschuldigungen gemacht habe. Sicher ist aber nur, dass der junge Mann einige Stunden zuvor von seinen alten Freunden abgewiesen worden war. Es war wohl auch nicht das erste Mal, dass er plötzlich an dem Haus auftauchte. Er habe schon häufiger „Randale gemacht“, heißt es, spät am Abend Sturm geklingelt zum Beispiel. Für das Gericht ist nach all diesen Geschichten und der Einschätzung eines Psychiaters klar, dass der Mann weitere Taten begehen wird, wenn er keine ordentliche Therapie macht. So verurteilen ihn die Richter zu zwei Jahren und sechs Monaten und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Und auch der ehemalige Kumpel kommt nicht leicht davon. Er hatte zwar behauptet, die Drogen gehörten nicht ihm. Der andere wolle ihm bloß etwas anhängen oder habe den Stoff für seinen eigenen Konsum dabei. Doch das Gericht hält das für völlig unplausibel. Allein schon wegen der Menge: „Das wäre, als würde ein Raucher mit fünf Stangen Zigaretten rumlaufen.“ Es verurteilt ihn deshalb zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Blöd für ihn, dass seine Mutter die Polizei gerufen hat.