Foto mit Waffen-Attrape : Kunstaktion oder Gefahr
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Der in Hessen lebende Künstler ist vom Amtsgericht in Hofgeismar zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) Bild: dpa
Grenzen der Kunstfreiheit: Ein Hesse ist für das Veröffentlichen eines Fotos auf Facebook mit einer Waffen-Attrappe verurteilt worden.
Wegen eines Facebook-Fotos mit Sturmgewehr-Attrappe muss ein Künstler in Nordhessen 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht in Hofgeismar im Landkreis Kassel verurteilte den 49 Jahre alten Künstler Artur Klose am Dienstag wegen Vortäuschens einer Straftat in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Wer sich wie der Angeklagte mit einer Waffe hinstelle und Forderungen äußere, „der droht mit dem Einsatz dieser Waffe“, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Künstler mit blanker Brust und Waffen in der Hand – das gab es in der Verhandlung immer wieder zu sehen. Der Richter hielt Fotos hoch, auch der Angeklagte hatte Bildmaterial dabei. Die Taten an sich bestreitet er nicht. Die Frage ist: Ist das strafbar oder Kunst?
Im Mai 2018 hatte Klose ein Foto von sich ins soziale Netzwerk gestellt. Dabei posierte er mit der Replik einer Kalaschnikow sowie einem Gerichtsschreiben. Wegen einer anderen umstrittenen Kunstaktion hatte er damals Ärger mit Justizbehörden. Es lief ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Klose, das eingestellt werden sollte. Doch der Künstler wollte eine Verhandlung mit Freispruch und forderte das auf Facebook. Weil Polizei und Staatsanwaltschaft eine echte Gefahr nicht ausschließen konnten, rückten Spezialkräfte an. Klose gab die Waffe ab und postete später ein ähnliches Foto – im Clownskostüm.
Vor Gericht wies der Künstler die Vorwürfe zurück, die Polizeieinsätze provoziert zu haben. Er sieht seine Fotos durch die Kunstfreiheit gedeckt. „Meine Motivation war, ihren Kollegen das Handwerk zu legen. Die dürfen nicht gegen Menschen vorgehen, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit einsetzen“, sagte er zu Staatsanwalt und Richter – und meinte damit das Volksverhetzungsverfahren gegen sich selbst. Die Fotos seien Teil einer Kunstaktion, die Waffen „Arbeitswerkzeug“. „Nur weil Sie Kunst dran schreiben, heißt das nicht, dass es Kunst ist“, sagte der Staatsanwalt und forderte die Verurteilung wegen zwei Fotos. Der Richter entschied anders: Beim zweiten Mal sei kein Vorsatz nachweisbar, Klose sei es darum gegangen, die Behörden lächerlich zu machen. Als das Urteil fällt, ist es selbst ein Teil eines Kunstwerks. Ein Künstler-Kollege Kloses sitzt im Saal und hat auf einer Staffelei eine Gerichts-Szene festgehalten.