Kommunaler Finanzausgleich : „Das komplexeste Gesetzesvorhaben der Wahlperiode“
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Die Stadt Kelkheim finanziert sich zu 40 Prozent über die Einkommensteuern. Bild: dpa
Hessen steht eine historische Neuordnung der kommunalen Finanzen bevor. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hat nun einen Gesetzesentwurf angekündigt.
Dem Land Hessen steht als Konsequenz aus einem Urteil des Staatsgerichtshofs eine „historische Neuordnung“ des Kommunalen Finanzausgleichs bevor. Von 2016 an muss das Land den 447 Kreisen, Städten und Gemeinden unabhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit eine finanzielle Mindestausstattung garantieren, damit diese ihre Pflichtaufgaben erfüllen können.

Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Darüber hinaus müssen die Kommunen vom Land, in diesem Fall in Abhängigkeit von dessen Steuereinnahmen, in die Lage versetzt werden, ein „Mindestmaß freiwilliger Leistungen“ anzubieten. Bisher war es so, dass das Land jedes Jahr rund 23 Prozent seiner Steuereinnahmen über den Finanzausgleich an die Kommunen verteilt hat; in wirtschaftlich guten Zeiten war das mehr, in schlechten Zeiten weniger Geld. Künftig muss der Finanzminister gerade in konjunkturell schwächeren Phasen höhere Beträge für die Kommunen zur Verfügung stellen, weil auch deren Einnahmen dann zurückgehen, sie aber auf die ihnen zustehende finanzielle Mindestausstattung pochen können.
Einhalten der Schuldenbremse werde nicht einfacher
Derzeit bewegt sich der Kommunale Finanzausgleich (KFA) nach Angaben des Finanzministeriums mit gut vier Milliarden Euro auf einem Rekordniveau. In etwa diese Summe gilt es nun neu zu verteilen. Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sprach am Dienstag vom „komplexesten Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode“. Aufgrund der Vorgaben der Verfassungsrichter könne das Land in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „dauerhaft in eine extrem komplizierte Lage kommen“. Die langfristigen Folgen für den Landesetat seien nicht abzusehen, jedoch werde das Einhalten der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse mit Sicherheit nicht einfacher.
Die SPD im Landtag beklagte, dass die Pläne des Ministers den Kommunen wenig Aussicht auf eine finanzielle Besserstellung böten. „Der Finanzminister hat bislang für die Reform des KFA nicht mehr als ein Gerüst“, sagte der Abgeordnete Norbert Schmitt.
Entwurf des Gesetzes kommt im Januar
Schäfer will Ende des Monats anhand von Modellrechnungen erläutern, wie sich die neue Systematik des Finanzausgleichs, bezogen auf das Jahr 2014, auswirken würde, im November sollen Modellrechnungen für einzelne Kommunen vorliegen. Dann, so sagte der Minister, werde sich abzeichnen, wer die Gewinner und wer die Verlierer sein könnten. „Ich erwarte eine muntere Debatte.“ Im Januar will Schäfer einen Gesetzentwurf zur Reform des Finanzausgleichs im Kabinett vorlegen, die erste Lesung könnte im März folgen.
Der Hessische Staatsgerichtshof hatte den Kommunalen Finanzausgleich im Mai vergangenen Jahres in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Er gab der Regierung auf, von 2016 nicht mehr pauschale Zuwendungen zu zahlen, sondern sich möglichst genau am Finanzbedarf der Kommunen zu orientieren. Daraufhin seien „mit einer irre komplexen Rechnerei“ erstmals systematisch alle Pflichtaufgaben der Kommunen erfasst, beraten und analysiert worden, berichtete Schäfer. Am Ende wurden mehr als 4000 solcher für Kreise, Städte und Gemeinden obligatorischen Aufgaben festgestellt, von der Bereitstellung von Kindergartenplätzen bis zur Genehmigung privater Bierbrauereien.
Der Finanzausgleich ist in seinen Grundzügen seit Anfang der fünfziger Jahre unverändert, jahrzehntelang hatte niemand an der 23-Prozent-Pauschale rütteln wollen. Die Frage nach einer genauen Bedarfsanalyse stellte sich erst, als Kommunen gegen die 2011 erfolgten Kürzungen im Finanzausgleich klagten und die Stadt Alsfeld vor dem Staatsgerichtshof recht erhielt.