Kommentar : Ohne Tebartz-van Elst
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Bischof Tebartz-van Elst, dessen Handschrift die Limburger Residenz trägt, hat den Bogen überspannt Bild: dpa
Bischof Tebartz-van Elst, dessen Handschrift die Limburger Residenz trägt, hat den Bogen überspannt. Das in ihn gesetzte Vertrauen hatte der Oberhirte schon zuvor sehr strapaziert. Nun aber ist es in einem solchen Maß erschüttert, dass er sein Amt nicht mehr ausüben kann.
Es war einmal, da wollte das Bistum Limburg die Kosten für den neuen Bischofssitz auf zwei Millionen Euro beschränken. 2008 war das, bevor Franz-Peter Tebartz-van Elst Bischof wurde. Schon damals gab es Kritik an dem Vorhaben, für das seinerzeit das Domkapitel verantwortlich war. Zwei Jahre später waren es 5,5 Millionen Euro. Im Juni dieses Jahres, bei der Eröffnung des Gebäudeensembles, dann 9,85 Millionen - aber auch diese Zahl war nur von kurzer Dauer. Die Ausgaben würden „deutlich höher“, hieß es wenig später.
Nun ist klar, was das heißt: Mindestens 31 Millionen Euro kosten die Sanierung zweier bestehender Häuser und der Neubau vis-à-vis vom Limburger Dom. Damit hat Tebartz-van Elst, dessen Handschrift diese Residenz trägt, den Bogen überspannt. Das in ihn gesetzte Vertrauen hatte der Oberhirte schon zuvor sehr strapaziert, nun aber ist es in einem solchen Maß erschüttert, dass er sein Amt nicht mehr ausüben kann. Das machen die offen oder verklausuliert ausgesprochenen Rücktrittsforderungen und Erwartungen an den Vatikan mehr als deutlich.
Untauglicher Hinweis
Es hat einige Versuche in den vergangenen Monaten gegeben, die Krise im Bistum zu bewältigen, bis hin zum Besuch des päpstlichen Gesandten Kardinal Lajolo. Diese Anstrengungen müssen jetzt angesichts der Nachrichten zu den Kosten für den Bischofssitz und zum Umgang Tebartz-van Elsts mit dem Vermögensverwaltungsrat als überholt gelten. Ein Neuanfang im Bistum ist angezeigt - ohne den jetzigen Bischof.
Der Hinweis des Bistumssprechers, der Bischof müsse sich auf das verlassen können, was die Verwaltung ihm sage, ist untauglich, Tebartz-van Elst zu entlasten. Er muss über die Kosten informiert gewesen sein. Geld spielte jedoch offenbar keine Rolle, wenn es um das Bauvorhaben ging. Aber auch die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats müssen sich fragen, ob sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben.
Die Entwicklung im Bistum wirft prinzipielle Fragen auf nach dem Modus der Bischofswahl. In Limburg ist dafür das Domkapitel zuständig. Auch dort müsste mehr Transparenz herrschen, etwa dadurch, dass das Kapitel die drei Kandidaten, die zur Wahl stehen, durch Befragungen genauer unter die Lupe nehmen könnte. Nur so lässt sich ihre Eignung für das schwierige Amt genau prüfen.