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Kommentar : Adlig und Frauenarzt, läuft

  • -Aktualisiert am

Lassen sich Wähler beeinflussen, wenn sie wissen, was die Kandidaten beruflich machen? Trauen sie einer Sales Managerin mehr zu als einem Busfahrer? Ein bisschen wird es schon so sein.

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          Was erfahren die Stimmbürger in Bad Vilbel und die Wähler im Rest der Wetterau nicht? Beruf und Wohnort ihrer Kandidaten. Bei der Kreistagswahl bleibt es dabei, dass nur Name und Partei auf dem Stimmzettel stehen. Ein Antrag der CDU, auch Beruf und Wohnort anzugeben, fand keine Mehrheit. In Bad Vilbel läuft es genau andersherum: Dort werden bei der Kommunalwahl Beruf, Familienstand, Geburtsjahr und Wohnort in den Stimmzettel aufgenommen.

          Lassen sich Wähler beeinflussen, wenn sie wissen, was die Kandidaten beruflich machen? Trauen sie einer Sales Managerin mehr zu als einem Busfahrer? Wir wissen es nicht. Ein bisschen wird es schon so sein, man kann ja nicht jeden Kandidaten persönlich kennen. „Adlig und Frauenarzt geht immer“, sagen jedenfalls erfahrene Wahlkämpfer.

          Rentner auf verlorenem Posten?

          Doch ist es wirklich so verkehrt, wenn sich Wähler auch an den Berufen orientieren? Bestimmt nicht. Vielleicht unterschätzt der Grünen-Abgeordnete die Wähler, der meint, er als Bankangestellter aus Wölfersheim habe schlechte Karten. Wer sagt denn, dass ihm nicht genau das Sympathiepunkte bringt? Ein Grüner aus dem Sechs-Prozent-NPD-Nest, der bei einer Bank arbeitet, der muss doch ein aufrechter Mann sein.

          Einige Einwände gegen die Nennung von Beruf und Wohnort lassen sich durchaus hören. Mag sein, dass beim Kumulieren und Panaschieren Kandidaten vom Land schlechter abschneiden, weil Wähler in den Städten „ihre“ Kandidaten bevorzugen. Gegenfrage: Wer wählt einen Unbekannten, von dem man nicht weiß, was er arbeitet und wo er wohnt?

          Aber stehen Rentner und Arbeitslose nicht auf verlorenem Posten? Soll der erlernte Beruf oder die ausgeübte Tätigkeit genannt werden? Plausibel wäre: der ausgeübte Beruf, und wer arbeitslos oder in Rente ist, gibt es an, zum Beispiel „Bäckermeister i.R.“. Wer schummelt, wird ohnehin von der Konkurrenz entlarvt, so wie jener Schlaumeier in Hamburg, der als Beruf „Sanitäter“ angab, weil das Volk Sanitäter liebt, und der deshalb eine Schnellbesohlung in Erster Hilfe gemacht hatte.

          Richtig diskriminierungsfrei wäre es ohnehin, auch auf den Namen zu verzichten und nur „Person A“ und „Mensch B“ zu schreiben. Denn haben es Frauen nicht grundsätzlich schwerer? Gibt es nicht Chauvi-Vorbehalte gegen Doppelnamen? Und wie war das mit „Ypsilanti und Al-Wazir verhindern“?

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