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Corona-Verordnung : Stadt Frankfurt verbietet Motorrad-Demonstration

Strikter Kurs: Einen Motorrad-Korso als Demonstration wird es an Ostermontag in Frankfurt nicht geben. Bild: Stefanie Silber

Der hessische Linken-Politiker Ulrich Wilken hatte für Ostermontag zu einer Motorrad-Demonstration aufgerufen. Doch die Stadt Frankfurt hat die Veranstaltung nun verboten.

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          Die Stadt Frankfurt hat eine Kundgebung des Linken-Politikers Ulrich Wilken verboten, der an Ostermontag zu einer Motorrad-Demonstration aufgerufen hatte. Eigenen Angaben zufolge wollte er damit unter dem Motto „Ab- statt Aufrüsten" mit seinem Motorradclub MC Kuhle Wampe zeigen, „dass das Grundrecht auf Versammlungen auch in Corona-Zeiten wahrgenommen wird“ - unter „strikter Beachtung der Kontaktbeschränkungen“, wie Wilken betont.

          Katharina Iskandar
          Verantwortliche Redakteurin für das Ressort „Rhein-Main“ der Sonntagszeitung.

          Der zuständige Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) begründete das Verbot der Frankfurter Versammlungsbehörde am Donnerstag damit, dass die Befolgung des Kontaktverbots „weder für die eingesetzten Ordner, noch für Sicherheitskräfte der Polizei“ kontrollierbar gewesen wäre. Zudem sei weder bekannt gewesen, wie viele Personen dem Aufruf folgen wollten, noch, wo sie sich versammelt hätten, um den Korso zu unterstützen. Damit hätte die Gefahr einer Infizierung mit dem Coronavirus nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden können. „Der Staat und insbesondere die Sicherheitsbehörden haben diesen Schutz aber zu gewährleisten, auch wenn damit eine Einschränkung von Freiheitsrechten verbunden ist.“

          Frank sagte weiter, die Pandemie erfordere „von uns allen das Einhalten wichtiger Regeln, um der Infektion mit diesem aggressiven Virus keinen Vorschub zu leisten und damit die Gesundheit unserer Bevölkerung nicht zu gefährden“. Dazu gehörten „viele schmerzliche Einschnitte im persönlichen Umgang der Menschen“. So dürften beispielsweise auch zu den höchsten christlichen Feiertagen, dem Karfreitag und dem Osterfest, keine Gottesdienste stattfinden, „was schon eine erhebliche Einschränkung eines lebendigen religiösen Lebens darstellt“. Es sei daher „unverständlich und unverhältnismäßig“, dass der Linken-Politiker Ulrich Wilken in diesen schwierigen Zeiten zu einer Demonstration im Rahmen der jährlichen Ostermärsche aufrufe.

          „Schärfster Waffe des Versammlungsrechts“

          Wilken sagte am späten Donnerstagnachmittag, er habe die Demonstration offiziell abgesagt, nachdem die Verbotsverfügung bei ihm eingegangen sei. Er strebe auch kein Eilverfahren an, um sein Recht auf Versammlungsfreiheit einzuklagen. Er wolle sich jedoch das Recht vorbehalten, das Verbot „im Nachgang juristisch prüfen zu lassen“. Dass die Stadt die Demonstration mit der vorliegenden Begründung verboten habe, sei ein fragwürdiges Rechtsverständnis". Auf Anfrage sagte er, es sei der Versammlungsbehörde bekannt gewesen, dass nicht mehr als 20 Motorräder an der Kundgebung teilgenommen hätten. Und auch der Treffpunkt vor dem amerikanischen Generalkonsulat sei der Stadt genannt worden. Dort sei ausreichend Platz vorhanden gewesen, um sich vor der Fahrt durch die Innenstadt aufzustellen.  

          Frank sagte unterdessen, die Versammlungsbehörde sei „zu dem Erlass der Verbotsverfügung als schärfster Waffe des Versammlungsrechts auch deshalb gezwungen“ gewesen, „weil der Versammlungsleiter einer zuvor schriftlich erfolgten Aufforderung, die Demonstration wenigstens zum jetzigen Zeitpunkt abzusagen, nicht gefolgt war, sondern im Gegenteil, weiter massiv für eine Teilnahme am Streckenrand geworben hatte“. Man solle nun die “ganze Kraft darauf konzentrieren, so sicher und unbeschadet wie möglich die derzeitige Pandemie zu überstehen“.

          Erst am Sonntag war eine Demonstration in Frankfurt aufgelöst worden. Rund 500 Demonstranten des Bündnisses „Seebrücke“ hatten sich am Mainufer versammelt, um gegen die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern zu demonstrieren. Die Aktivisten beriefen sich darauf, dass sie den Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter einhielten. Sie hatten eigens Markierungen auf den Boden angebracht. Die Polizei löste die Versammlung dennoch auf und berief sich auf Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes.

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