Zur Beteuung Angehöriger : Landesbeamte sollen Rechtsanspruch auf Pflegezeit erhalten
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Zuwendung: Landesbeamte sollen einen Rechtsanspruch auf Freistellung für die Pflege Angehöriger erhalten Bild: dpa
„Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung“, sagt Innenminister Beuth. Eine Konsequenz daraus: ein Rechtsanspruch für Landesbeamte.
Hessische Beamte und Richter sollen nach dem Willen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen künftig Familie, Pflege und Beruf besser unter einen Hut bringen können. Dazu sollen sie per Gesetz einen Rechtsanspruch für eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit bekommen. Das kündigte Innenminister Peter Beuth (CDU) im Landtag an.
„Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung“, sagte der Minister. Außerdem mache das Land den öffentlichen Dienst mit der Regelung attraktiver.
Richter und Beamte können schon jetzt zur Pflege Angehöriger freigestellt werden, mit dem Rechtsanspruch werden die Möglichkeiten laut Gesetzentwurf erweitert. Für die tarifbeschäftigten Angestellten gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Pflegezeiten.