Hessische AfD scheitert mit Eilantrag
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Abfuhr: Zum wiederholten Male ist die hessische AfD, hier Teile ihrer Landtagsfraktion, vor Gericht gescheitert Bild: dpa
Über „unwahre staatliche Information“ zu ihren Lasten hat sich die AfD Hessen per Eilantrag beschwert. Der von ihr auf Korn genommene Bericht des Verfassungsschutzes ist laut Gericht aber nicht zu beanstanden.
Die im Jahresbericht des hessischen Verfassungsschutzes enthaltenen Angaben zur AfD sind nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nach den Angaben einer Sprecherin in der vergangenen Woche in einem von der Partei angestrengten Eilverfahren entschieden.
Der Verfassungsschutz agiere „mit faktenfreien Zahlen, die aus dem Reich der Vermutung stammen“, hatte der Landessprecher der AfD, Klaus Herrmann, nach der Veröffentlichung des Jahresberichts im Herbst geäußert. Gemeint waren die Angaben zum rechtsextremistischen, aber offiziell aufgelösten „Flügel“ der Partei. Ihm hatte der Verfassungsschutz in Hessen rund 600 Personen zugerechnet.
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