Scharfe Kritik an Freilassung von Gewalttätern
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Zu viele Fälle, zu wenig Personal: Weil Hauptverhandlungen nicht schnell genug angesetzt werden können, müssen mutmaßliche Täter aus der U-Haft entlassen werden. Bild: Michael Braunschädel
In Frankfurt mussten sechs Gewalttäter aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil Kapazitäten für eine Hauptverhandlung fehlen. Der Landtag diskutiert darüber, doch Hessen ist nicht das einzige Bundesland mit diesem Problem.
Die Freilassung aus der Untersuchungshaft von sechs Personen, die in Frankfurt wegen schwerer Gewaltverbrechen angeklagt sind, in einem Fall sogar Totschlag, beschäftigt nun auch den Hessischen Landtag. Wie die SPD-Fraktion am Montag mitteilte, beantragt sie eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Gerald Kummer, nannte den Vorgang „unfassbar“ und sieht den neuen Justizminister Roman Poseck (CDU) „in der Pflicht, das Parlament umgehend über die Einzelheiten zu informieren“ und einen Plan vorzulegen, wie der Personalmangel an den Gerichten kurzfristig beseitigt werden könne.
Das Landgericht Frankfurt hatte bereits im April dieses Jahres auf die Überlastung der Behörde hingewiesen, wie es in der Stellungnahme der Partei weiter heißt. Damals sei im Justizministerium, das noch unter Posecks Vorgängerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) geführt worden war, nichts geschehen. Auch der neue Justizminister hatte noch in seiner Eigenschaft als Präsident des Oberlandesgerichts vor genau dieser Situation gewarnt. Damals habe er es als „Bankrott des Rechtsstaats“ bezeichnet, sollten angeklagte Straftäter aus der U-Haft entlassen werden müssen, weil die Gerichte wegen Überlastung nicht mehr alle anstehenden Verhandlungen führen könnten. „Nun ist der Bankrott da“, kritisiert Kummer, „der Rechtsstaat macht sich in Hessen vor den Augen der Öffentlichkeit lächerlich.“
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