Kontakt zu Eltern und Schülern : Hessens Datenschutzbeauftragter warnt vor Whatsapp an Schulen
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Whatsapp an Schulen: Hessischer Datenschutzbeauftragter warnt vor den sozialen Medien. Bild: dpa
Ist im digitalen Zeitalter Kontakt zwischen Lehrern, Schülern und Eltern noch ohne Whatsapp möglich? Der hessische Datenschutzbeauftragte warnt vor den Folgen.
Der hessische Datenschutzbeauftragte warnt Lehrer davor, über den Messengerdienst Whatsapp mit Eltern und Schülern zu kommunizieren. „Für die Nutzung von Whatsapp für schulische Aufgaben gibt es keine Rechtsgrundlage“, erklärte der oberste Datenschützer des Landes, Michael Ronellenfitsch, am Montag in Wiesbaden.
Viele Lehrkräfte vermittelten den Eindruck, als sei es ohne diesen Dienst nahezu unmöglich, mit Eltern und Schülern in Kontakt zu treten. Teilweise würden Vorgaben des Kultusministeriums ignoriert, heißt es im jüngsten Bericht des Datenschutzbeauftragten für 2018.
Ronellenfitsch kritisierte unter anderem, dass Whatsapp über eine Vielzahl von Daten seiner Nutzer verfüge und damit teils detaillierte Beziehungs- und Interessensprofile bilden könne. Außerdem würden mit der Anmeldung automatisch alle im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte an den Anbieter übertragen.
Geschehe dies ohne Einwilligung der Betroffenen, bestehe die Gefahr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, warnte Ronellenfitsch und berief sich unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld aus dem Jahr 2017.