Untreue-Prozess : 21 Monate auf Bewährung für Alsfelds früheren Bürgermeister
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Der frühere Bürgermeister von Alsfeld, Herbert Diestelmann (links), mit seinem Verteidiger Bild: dpa
Der frühere Alsfelder Bürgermeister Diestelmann ist wegen Untreue in Millionenhöhe zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nun droht dem Sozialdemokraten der Verlust der Pensionsansprüche. Der Richter kritisierte auch die städtischen Gremien, die „geschlafen“ hätten.
Der frühere Alsfelder Bürgermeister Herbert Diestelmann (SPD) ist wegen Untreue in Millionenhöhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige zwischen 2003 und 2005 eigenmächtig mehrere Kredite aus dem Stadthaushalt an eine teils kommunale Firma vergeben hatte, deren Geschäftsführer Diestelmann zugleich war. Der Betrieb ist inzwischen insolvent. Zudem verwendete Diestelmann Geld für sich, das für die Stadt bestimmt war, und nahm Gegenstände an sich, die der Stadt gehörten. Als Bewährungsauflage muss er 9000 Euro zahlen. Nach der Verurteilung droht Diestelmann der Verlust seiner Pensionsansprüche.
Der Vorsitzende Richter warf dem 58-Jährigen in der Begründung des Urteils vor, Grenzen überschritten zu haben. Er sei vom „Bürgermeister zum Bankier und vom Bankier zum Unternehmer mutiert.“ Dabei habe er das Eigentum der Stadt als sein eigenes betrachtet. Der Richter kritisierte auch die städtischen Gremien, die „geschlafen“ und es Diestelmann zu leicht gemacht hätten.
Zwei Fälle der Untreue eingestellt
Diestelmann hatte nach Überzeugung des Gerichts der klammen Firma acht Mal Kredite aus dem Stadthaushalt überwiesen. Außerdem behielt er beim Kauf eines Gemäldes für die Stadt einen Scheck über 36.000 Euro für sich ein und ließ sich im Jahr 2006 von einer Frau, die ihre Antiquitäten nach ihrem Tod der Stadt überlassen wollte, zwei wertvolle Zinnkannen schenken. Zwei Fälle der Untreue stellte das Gericht ein.
Bereits zum Prozessauftakt Anfang Januar hatte Diestelmann die Vorwürfe eingeräumt. „Ich muss dafür die Verantwortung übernehmen“, hatte er damals gesagt. In seinem Schlusswort am Freitag betonte er, alle Entscheidungen getroffen zu haben, um die Entwicklung seiner „Heimatstadt zu fördern und voranzubringen“. Er habe nie im Ansatz die Vorstellung gehabt, ihr zu schaden.
Sein Verteidiger beschrieb Diestelmann als „Macher“, der das „Recht aus den Augen verloren“ habe, um die angeschlagene Firma und deren für Alsfeld „positiven“ Stadtentwicklungsprojekte zu retten. Der Anwalt hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt, aber betont, sein Mandant habe weder den Vorsatz gehabt, noch „billigend in Kauf“ genommen, der Stadt zu schaden.
„Bodenhaftung verloren“
Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie warf Diestelmann vor, er habe in seiner fast „20-jährigen Tätigkeit als Bürgermeister die Bodenhaftung verloren“. Er habe gewusst, dass aufgrund der „katastrophalen“ Finanzlage seiner Stadt eine „ordentliche Kreditvergabe“ nicht mehr möglich gewesen sei. Dem 58-Jährigen sei der „Spagat zwischen Bürgermeisteramt und wirtschaftlichem Interessen nicht gelungen“.
Diestelmann war im Mai 2007 als erstes direkt gewähltes Stadtoberhaupt in Hessen ohne Bürgerentscheid aus dem Amt abberufen worden. Er stimmte damals seiner Abwahl zu und vermied so den Bürgerentscheid. Anders als bei einem Rücktritt hatte er auf diese Weise zunächst seine Versorgungsansprüche sichern können. Die 17 000- Einwohner-Stadt im Vogelsberg hatte im Oktober 2007 die Ausrichtung des Hessentages wegen finanzieller Probleme abgegeben.