Landtag : SPD und Grüne: Mehr Etatrechte für das Parlament
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Die Stellung des Parlaments beim Haushaltsrecht wollen SPD und Grüne stärken. In einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung soll unter anderem das Recht des Landtags festgeschrieben werden, einen eigenen Etatplan aufzustellen. „Die Regierung muss, der Landtag kann einen Haushaltsplan aufstellen“, erläuterte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Frank Kaufmann. Er gab allerdings zu, dass die Möglichkeit eines von den Fraktionen erarbeiteten Etatentwurfs eher eine theoretische sei. Ohne das Wissen und die Zuarbeit des Finanzministeriums sei das kaum vorstellbar. Bisher sei es umstritten, ob die Etathoheit ausschließlich bei der Landesregierung liege oder ob auch das Parlament einen Haushaltsplan erarbeiten könne, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhard Kahl.
Nach dem Willen von SPD und Grünen soll ein Etatentwurf künftig spätestens im September des Vorjahres im Landtag eingebracht werden, Verspätungen wären nur noch mit Zustimmung der Parlamentsmehrheit zulässig. Auf Verlangen des Landtags hätte die Regierung spätestens in der ersten Sitzung nach einer Frist von 30 Tagen einen Nachtragsetat vorzulegen. Auch für den Finanzplan des Landes, der Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in den folgenden fünf Jahren, soll künftig die Zustimmung des Parlaments erforderlich sein.
CDU meldet Bedenken an
Nicht zuletzt möchten SPD und Grüne die Regierung verpflichten, den Abgeordneten Hilfestellung zu leisten, wenn es bei Anträgen um die Ermittlung der wirtschaftlichen Folgen und um einen finanziellen Ausgleich gehe. Die CDU meldete sogleich verfassungsrechtliche Bedenken an, die FDP will die Vorschläge prüfen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Ankündigung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU), wegen der schwierigen Mehrheitsverhältnisse den Etatentwurf für nächstes Jahr erst im Dezember im Landtag einzubringen. SPD und Grüne fürchten, dass dem Parlament dann nicht mehr ausreichend Zeit für Veränderungen bleibt. Die von den Fraktionen angestrebte Veränderung der Landeshaushaltsordnung hätte für die Vorlage des Haushalts 2009 allerdings noch keine Konsequenzen.