Landes-Verfügung : Wetzlarer Versorger muss Wasserpreis senken
Der Wetzlarer Wasserversorger Enwag muss seinen Kunden voraussichtlich Millionen Euro für zu teures Wasser zurückerstatten. Laut einer Verfügung der Landeskartellbehörde lagen die Preise in den Jahren 2009 und 2010 um ein Drittel zu hoch und müssen rückwirkend abgesenkt werden.
Das hat Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) nach einem Kartellverfahren entschieden, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Wiesbaden mitteilte. Eine vierköpfige Familie aus Wetzlar könne so beispielsweise mit 120 Euro Rückerstattung im Jahr rechnen.
Für das kommende Jahr hat sich das Unternehmen allerdings der Preiskontrolle entzogen und per Stadtverordnetenbeschluss die Wasserversorgung wieder zurück in die kommunale Hand gegeben. Die dort fälligen Gebühren werden wieder in alte Höhe erhoben und können anders als privatwirtschaftliche Preise nicht von der Kartellaufsicht überprüft werden.
„Anders als beim Strom haben wir es bei der Wasserversorgung mit einem natürlichen Monopol zu tun“, sagte Posch. „Bürger und Gewerbekunden können nicht zu anderen Anbietern wechseln. Deshalb ist diese Rückerstattung eine gute Nachricht für die Wasserkunden in Wetzlar.“
Die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde hatte zum zweiten Mal die umstrittenen Wasserpreise des Versorgers Enwag überprüft, zuletzt gab es Ende November eine Anhörung in Wiesbaden. Als Ergebnis erließ nun Posch eine erneute Kartellverfügung. Gegen sie kann der Wetzlarer Wasserversorger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Beschwerde einlegen. In der ersten Runde musste die Enwag rund 2,5 Millionen Euro an ihre Kunden zurückzahlen.
Die Enwag verlangte 2,35 Euro pro Kubikmeter Wasser, der bundesweite Schnitt liegt bei 1,85 Euro pro Kubikmeter. Der Wetzlarer Energieversorger hatte die höheren Preise unter anderem mit den schwierigeren Transportwegen in einem Mittelgebirge begründet.
