Hessisches Innenministerium : Beobachtung der Linkspartei steht zur Debatte
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Peter Beuth (CDU) lässt bisher offen, ob die Linkspartei weiter im Fokus des Verfassungsschutzes bleiben wird. Bild: dpa
Innenminister Peter Beuth (CDU) will prüfen lassen, ob die Linkspartei weiterhin vom Verfassungsschutz überwacht werden soll. Die Linke hält das Vorgehen des Geheimdienstes für ungerechtfertigt.
Ob die Überwachung der Linkspartei durch den hessischen Verfassungsschutz unter dem neuen Innenminister Peter Beuth fortgesetzt wird, ist offen. Spekulationen, die Beobachtung könnte demnächst eingestellt werden, seien verfrüht, heißt es im Ministerium. In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur hatte der CDU-Politiker vor einigen Tagen gesagt, dass die Frage derzeit in seinem Ministerium routinemäßig erörtert und „fachlich bewertet“ werde - mit offenem Ausgang. „Wir sind im Moment dabei zu überprüfen, wie wir mit dieser Frage umgehen.“ Bisher wird der rund 2500 Mitglieder zählende Linken-Landesverband, mit Ausnahme der sechs Mitglieder der Landtagsfraktion, wegen möglicher extremistischer Bestrebungen nachrichtendienstlich überwacht.
Willi van Ooyen, neben Janine Wissler Fraktionsvorsitzender der Linken im Landtag, hält das Vorgehen des Geheimdienstes gegen seine Partei für ungerechtfertigt. Die „Instrumentalisierung“ der Landesämter für Verfassungsschutz habe bei CDU-geführten Landesregierungen allerdings System, meint er. Dort, wo die CDU regiere, werde die Linkspartei observiert. Diese „bewusst betriebene Stigmatisierung und öffentliche Hetze“ gegenüber einer Partei, die von Millionen Menschen unterstützt und gewählt werde, sei „demokratisch indiskutabel“.
Aus Sicht der Linkspartei ist der Verfassungsschutz ohnehin überflüssig und mit einer offenen Gesellschaft nicht vereinbar. „Wer die Verfassung schützen will, muss den Verfassungsschutz abschaffen“, lautet das Motto des hessischen Linken-Vorsitzenden und Landtagsabgeordneten Ulrich Wilken.
Der Fall Bodo Ramelow
Die Linkspartei steht seit ihrer Gründung im Jahr 2007 unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz und derzeit auch noch der Verfassungsschutzämter der Länder Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern. In den ostdeutschen Ländern sehen die zuständigen Innenminister von einer generellen Beobachtung der Linken ab, weil sie keine Anzeichen eines verfassungsfeindlichen Verhaltens erkennen können.
Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung des Fraktionsvorsitzenden der Linken im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, untersagt. Er sei keiner antidemokratischen Bestrebungen verdächtig, urteilten die Karlsruher Richter. Die Beobachtung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das freie Mandat des Abgeordneten. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem normalen Umgang des Staates mit seiner Partei, meint Ooyen.
Linke sei durch linksextremistische Kräfte geprägt
Grundsätzlich schloss das Bundesverfassungsgericht die Beobachtung von Parlamentariern aber nicht aus, sofern sie strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliege. Das Bundesinnenministerium gab, nicht zuletzt als Konsequenz aus der Karlsruher Entscheidung, im vergangenen Monat bekannt, dass Linken-Bundestagsabgeordnete generell nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet würden.