Hessische Polizei-Affäre : SPD und Grüne wollen Staatsgerichtshof einschalten
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Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) soll Hans Langecker gegen das Beamtenrecht als neuen Präsidenten der Bereitschaftspolizei durchgesetzt haben. Bild: dpa
Mit dem Steuerfahnder-Ausschuss befasst sich der Staatsgerichtshof in Kassel schon. Nun dürfte auch der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Polizeichef-Affäre dort landen.
Der hessische Staatsgerichtshof wird sich wohl auch mit dem Untersuchungsausschuss des Landtags zur Polizeichef-Affäre befassen. SPD und Grüne streben wegen abgelehnter Beweisanträge durch die schwarz-gelbe Mehrheit eine Klage an. Diesen Weg werden die Obleute Nancy Faeser (SPD) und Jürgen Frömmrich (Grüne) ihren Fraktionen empfehlen, wie sie am Donnerstag in Wiesbaden ankündigten.
Eine Entscheidung soll in den den Fraktionssitzungen am kommenden Dienstag fallen. Wegen des Streits um Verfahrensfragen ist bereits der Untersuchungsusschuss zur Steuerfahnder-Affäre vor dem hessischen Verfassungsgericht gelandet (Blockade im Steuerfahnder-Ausschuss).
Ende der Beweisaufnahme durchgesetzt
CDU und FDP hatten zuvor in dem Gremium zur Polizeichef-Affäre mit ihrer Mehrheit das Ende der Beweisaufnahme durchgesetzt. Erneute Anträge der Oppositionsfraktionen lehnten sie bei der Sitzung am Donnerstag ab, wie der Ausschussvorsitzende Peter Beuth (CDU) berichtete. SPD und Grüne wollten unter anderem zwei Zeuginnen wegen widersprüchlicher Aussagen vereidigen lassen.
Auch die Linke scheiterte mit einem Antrag, ein Rechtsgutachten einzuholen. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob bei der Besetzung des Chefpostens der hessischen Bereitschaftspolizei gegen Beamtenrecht verstoßen wurde.