Hessen : In Einraumkneipen darf wieder geraucht werden
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Die FDP im Landtag sieht das „Kulturgut Einraumkneipe” bewahrt - aus Sicht der Grünen wird der Nichtraucherschutz ausgehöhlt Bild: Julia Zimmermann
Der Landtag hat das Rauchverbot gelockert. CDU und FDP beschlossen einen Gesetzentwurf, wonach der Nikotingenuss in speziell gekennzeichneten kleinen Lokalen ohne Nebenraum wieder erlaubt ist. Die FDP jubelt, das „Kulturgut Einraumkneipe“ werde bewahrt.
Der hessische Landtag hat das Rauchverbot gelockert. Die Regierungsmehrheit von CDU und FDP beschloss einen Gesetzentwurf, wonach der Nikotingenuss in speziell gekennzeichneten kleinen Lokalen ohne Nebenraum wieder erlaubt ist. Die Regelung gilt für Kneipen mit bis zu 75 Quadratmetern Fläche, sofern es sich nicht um Restaurants handelt, sondern dort vor allem Getränke verkauft werden. Erlaubt ist das Angebot von „kalten und einfach zubereiteten warmen Speisen“. Für größere

Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Lokale bleibt die Möglichkeit bestehen, getrennte Raucherräume anzubieten. Ausnahmen vom Rauchverbot sind auch für Spielbanken und – befristet auf maximal drei Wochen – für Festzelte vorgesehen. Zudem kann das Nikotinverbot bei geschlossenen Gesellschaften in Gasthäusern aufgehoben werden. Jugendliche unter 18 Jahren sollen weder Rauchlokale noch für Raucher vorgesehene Festzelte betreten dürfen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch zeigte sich erfreut, dass aufgrund einer Initiative seiner Fraktion das „Kulturgut Einraumkneipe“ bewahrt werde.
SPD und Grüne sprachen sich hingegen für ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten und Lokalen aus. Die Grünen beklagten, dass der Nichtraucherschutz „ausgehöhlt“ werde. Thomas Spies (SPD) wies darauf hin, dass Angestellte von Raucherlokalen künftig ungeschützt den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt seien.