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Flughafen Frankfurt : Entscheidung zum Nachtflugverbot weiter offen

  • -Aktualisiert am
Tarek Al-Wazir (Die Grünen): Warnung an die Regierungsparteien vor einem eklatanten Wortbruch

Tarek Al-Wazir (Die Grünen): Warnung an die Regierungsparteien vor einem eklatanten Wortbruch Bild: dpa

Es ist weiter offen, ob die Landesregierung Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen einlegt. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) ging nicht auf die Forderung der Opposition im Landtag ein, sich schon jetzt festzulegen.

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          Die Frage, ob die Landesregierung Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen einlegt, ist weiter offen. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) ging nicht auf die Forderung der Opposition im Landtag ein, sich schon jetzt festzulegen. Die Spezialisten seines Ministeriums würden das mehr als 400 Seiten umfassende Urteil detailliert prüfen, kündigte er im Parlament an. Bei der Bewertung gehe es auch um Querbeziehungen einzelner Begründungsabschnitte und den Abgleich mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. „Da begnügen wir uns nicht mit einem schnellen ersten Eindruck.“

          Ralf Euler
          Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

          Posch deutete allerdings an, dass er zu einer Anfechtung des Urteils tendiere, in dem weniger Nachtflüge gefordert werden als von der Landesregierung genehmigt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) sei von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Landesplanung und Raumordnung abgewichen und habe genau deshalb Rechtsmittel gegen seine Entscheidung zugelassen, argumentierte der Minister. Mit einer Revision würde dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit gegeben, sich grundsätzlich zu Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Fluglärmgesetz sowie zum Verhältnis von Fach- und Landesentwicklungsplanung zu äußern.

          Kaufmann: „Fadenscheinige Argumente“

          SPD und Grüne verlangten ein uneingeschränktes Nachtflugverbot, die Linkspartei sprach sich generell gegen die Erweiterung des Flughafens aus. SPD-Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel forderte den Juristen Posch auf, auf „weitere winkeladvokatische Verrenkungen“ zu verzichten und nun alles zu tun, um eine absolute Nachtruhe durchzusetzen. Genau dies hätten die Regierungsparteien CDU und FDP jahrelang versprochen. Jetzt werde sich zeigen, ob sie tatsächlich die Interessen der Menschen in der Rhein-Main-Region verträten oder sich nur „als verlängerte Werkbank der Einzelinteressen bestimmter Airlines“ verstünden. Gernot Grumbach (SPD) erinnerte an Äußerungen des Justizministers und FDP-Landesvorsitzenden Jörg-Uwe Hahn im Landtagswahlkampf, dass es einen Flughafenausbau nur in Verbindung mit einem Nachtflugverbot geben werde.

          Tarek Al-Wazir, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, warnte die Regierungsparteien vor einem eklatanten Wortbruch, der für zusätzliche Politikverdrossenheit sorgen und dem Ansehen der Demokratie schaden werde. Das Gerichtsurteil gebe der Landesregierung nicht nur die Möglichkeit, ihr Versprechen zu halten, es fordere das sogar ein. Al-Wazirs Fraktionskollege Frank Kaufmann äußerte die Vermutung, dass Ministerpräsident Roland Koch (CDU) die Flughafenanwohner mit der Zusage eines Nachtflugverbots „von Anfang an täuschen wollte“. Dafür sprächen die „fadenscheinigen Argumente“, mit denen nun Ausnahmen für nächtliche Flugbewegungen ermöglicht werden sollten.

          Vorwurf des Wortbruchs

          Die Frist für eine Revision gegen das VGH-Urteil läuft bis zum 4. Januar. Die Kasseler Richter halten nach dem Flughafenausbau eine Zahl nächtlicher Flüge von „annähernd null“ für erforderlich, um die Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet für den zusätzlichen Lärm am Tag zu entschädigen. Das Wirtschaftsministerium hatte in seiner Baugenehmigung hingegen 17 Nachtflüge zwischen 23 und fünf Uhr zugelassen.

          „Die 17 Flüge sind weg, die sind kaputt“, gab der CDU-Abgeordnete Walter Arnold zu. Das Gericht habe aber auch nicht „null Flüge“ gefordert, sondern nur „annähernd null“. Das lasse der Politik noch Gestaltungsspielraum. Den Vorwurf des Wortbruchs wies er zurück: „Es gibt ein Nachtflugverbot, wir reden über Ausnahmen von diesem Nachtflugverbot.“ Stefan Müller (FDP) unterstützte Minister Posch in seiner Absicht, sich mit der Prüfung des Urteils Zeit zu lassen. „Wir brauchen eine rechtssichere Entscheidung.“

          Keine grundsätzlichen Hindernisse mehr

          Die Arbeitsgemeinschaft Flughafen der Stadt Offenbach unter Leitung des externen Beraters Dieter Faulenbach da Costa hat die konsequente Haltung des VGH zum Nachtflugverbot gelobt. Der hauptamtliche Stadtrat Paul-Gerhard Weiß (FDP) sagte, die „Mediationsnacht“, bei der keine geplanten Flüge zwischen 23 und 5 Uhr stattfinden sollen, sei im Interesse der Glaubwürdigkeit der Politik und der Gesundheit der Bürger von überragender Bedeutung.

          Faulenbach da Costa kritisierte allerdings, dass der VGH den Luftverkehr grundsätzlich höher bewerte als den Betrieb von wohnortnahen kommunalen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen für mehr als 80.000 Einwohner in Offenbach. Damit bestünden künftig keine grundsätzlichen Hindernisse mehr, die Schutzzonen des Flughafens über bestehende Siedlungsflächen auszuweiten. Der frühere Amtsgerichtspräsident Wilhelm Uhl sagte, der VGH habe „Tür und Tor für jegliche Flughafenerweiterung zu Lasten der Flughafennachbarn geöffnet“. Weiß äußerte die Hoffnung, das Bundesverwaltungsgericht werde diese Sichtweise nicht akzeptieren.

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