Grundsicherung : Hartz IV für Teilzeitstudenten
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Beschluss: Das Landessozialgericht hat entschieden, dass der Student Hartz IV beanspruchen kann (Symbolbild). Bild: Rainer Wohlfahrt
Teilzeitstudenten stehen keine BAföG-Leistungen zu. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat nun entschieden, dass sie Hartz IV beanspruchen können, um eine Grundsicherung zu erhalten.
Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen statt Bafög beziehen. Das entschied nun das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Zwar bestehe grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn eine Ausbildung durch Bafög gefördert werden kann. Bei einem Teilzeitstudium lägen jedoch andere Voraussetzungen vor, so das Gericht. Das Jobcenter Gießen muss einem Teilzeitstudenten deswegen Arbeitslosengeld II zahlen, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht.
Demnach sei zwar gesetzlich bezweckt, dass Ausbildungen allein über Bafög finanziert werden sollen. Ein Teilzeitstudium sei jedoch nicht nach dieser Regelung förderungswürdig, da es die Arbeitskraft eines Studenten nicht komplett in Anspruch nehme, wie es in dem Beschluss hieß. Folglich seien Hartz-IV-Leistungen nicht ausgeschlossen.
Ein behinderter Teilzeitstudent hatte 2012 ein Theologiestudium begonnen, dann aber abgebrochen und 2018 ein anderes Studium begonnen. Die Universität gewährte dem Gießener wegen seiner Beeinträchtigung ein Teilzeitstudium. Aufgrund des Wechsels des Studienfachs erhielt er jedoch kein Bafög. Einen Antrag auf Hartz IV lehnte das Jobcenter ab. Das Landessozialgericht verurteilte das Amt daraufhin jedoch per einstweiliger Anordnung, dem Studenten aus den genannten Gründen Arbeitslosengeld II zu gewähren. Ob in Teilzeit studiert werde, sei zudem für das jeweilige Semester zu entscheiden und richte sich nicht nach den Verhältnissen der gesamten Ausbildung. Der Beschluss ist unanfechtbar.