Gericht bestätigt Urteil : Rechtsgesinnter Beamter auf Probe entlassen
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Urteil bestätigt: Ein rechtsgesinnter Bamter auf Probe darf entlassen werden. Bild: dpa
Wer als Beamter seine rechte Gesinnung öffentlich kundtut, kann mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Das hat nun das hessische Verwaltungsgericht entschieden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Teilnahme an NPD-nahen Demonstrationen für rechtens erklärt. Das dem Mann zur Last gelegte Verhalten rechtfertige Zweifel an seiner Bereitschaft, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, teilte der VGH am Montag in Kassel mit. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen: 1 B 1594/18).
Der Beamte hatte 2015 und 2016 an rechten Demonstrationen in Büdingen und Wetzlar teilgenommen sowie am Geburtstag Adolf Hitlers in einem sozialen Netzwerk „einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte“ gratuliert. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte ihn deswegen 2017 entlassen. Der Mann war dagegen vorgegangen und hatte zuletzt Beschwerde vor dem VGH eingelegt.
Ausschlaggebend waren für den Verwaltungsgerichtshof aber weder die bloße Teilnahme an den Demos gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung noch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift „Asylbetrug macht uns arm“. Besondere Bedeutung habe allerdings, dass der Probebeamte vom Dienstherrn wiederholt auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden sei. Trotzdem habe er danach auf Facebook den Beitrag geschrieben, der als Verherrlichung von Adolf Hitler interpretiert werden könne.