Verwaltungsgericht Frankfurt : Exportverbot für Rüstungsfirma nach Saudi-Arabien aufgehoben
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Exporte nach Saudi Arabien: Rüstungsfirma gewinnt vor Gericht. Bild: dpa
Nach der Ermordung des Journalisten Khashoggi hat die Bundesregierung einen Stopp für Rüstungsexporte nach Saudi Arabien verhängt. Doch das Verwaltungsgericht Frankfurt hat es nun im Fall eines Unternehmens aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat ein faktisches Exportverbot für Lastwagen eines Rüstungsunternehmen nach Saudi-Arabien aufgehoben. Im konkreten Fall ging es um 110 ungepanzerte Fahrzeuge für die Royal Saudi Land Forces, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Az. 5 K 1067/19.F). Für Saudi-Arabien hatte die Bundesregierung nach der Ermordung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Generalkonsulat in Istanbul im Oktober 2018 einen Stopp für Rüstungsexporte verhängt.
Die Ausfuhr der Lastwagen war nach Angaben des Gerichts im Jahr 2017 genehmigt worden. 20 Fahrzeuge seien bis Ende Oktober 2018 geliefert worden. Mit einem Bescheid vom November 2018 habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn bei Frankfurt befristet die „Gültigkeit der Genehmigung außer Kraft“ gesetzt, weitere Bescheide mit jeweils neuer Befristung folgten. Nachdem das Bundesamt nicht auf einen Widerspruch reagiert hatte, erhob das Unternehmen Untätigkeitsklage.
Dieser Klage gab das Gericht statt. Die pauschale und knappe Begründung in den angegriffenen Entscheidungen entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen. Außenwirtschaftliche Entscheidungen seien nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung von vornherein jeglicher Begründungspflicht entzogen. Zudem habe das Unternehmen durch die aufschiebende Befristung womöglich Anspruch auf Entschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Den Namen des Rüstungsunternehmens nannte das Gericht nicht.