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Frankfurter Fall zieht Kreise : Mit Covid-19-Infektion zum Arbeiten in die Bar

Nachverfolgung: Regina Ellwanger vom Frankfurter Gesundheitsamt muss mit Kollegen nun prüfen, welche Kontakte der positiv getestete Bar-Mitarbeiter hatte. Bild: Wonge Bergmann

Ein Mann geht trotz eines positiven Corona-Tests zum Arbeiten in eine Bar im Herzen von Frankfurt. Dabei hätte er in Isolation sein müssen. Nun muss das Gesundheitsamt ein mühsames Suchspiel betreiben.

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          Reumütig sei der Mann schon, versichert Regina Ellwanger, Ärztin in Weiterbildung am Gesundheitsamt Frankfurt. Vor Strafe wird ihn seine späte Einsicht aber nicht schützen. Weil ein Angestellter einer Bar an der Alten Oper trotz eines positiven Corona-Befunds und einer verordneten Isolation an seinem Arbeitsplatz erschien, haben die Mitarbeiter des Frankfurter Gesundheitsamts derzeit alle Hände voll zu tun. Der Fall zieht weite Kreise.

          Marie Lisa Kehler
          Stellvertretende Ressortleiterin des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

          Aus dem Umfeld des Mannes kam am späten Freitagabend der Hinweis, dass der Angestellte auf der Arbeit erschienen sei, obwohl er doch eigentlich nicht das Haus verlassen dürfe. Die Frankfurter Ordnungsbehörden reagierten prompt und ließen die Bar räumen. Seither sind die Mitarbeiter des Gesundheitsamts damit beschäftigt, herauszufinden, mit wem der Mann in engem Kontakt stand und ob er Gäste gefährdet haben könnte.

          Bisher niemand in häusliche Quarantäne

          „Nein“, lautet die erste Einschätzung zu dem Fall am frühen Dienstagmorgen. Die Bar-Bediensteten hätten die Hygienevorschriften eingehalten und etwa zu jeder Zeit Mundschutz getragen: Sie servierten zudem Drinks hauptsächlich an der frischen Luft. Deshalb seien die Mitarbeiter des Gesundheitsamts nach einem Termin vor Ort sowie der Befragung der Angestellten zu der Einschätzung gekommen, dass das Risiko für die Gäste und auch die Kollegen des Mannes gering sei. Obwohl demnach eine Liste mit mehr als 400 Personen, die während der Dienstzeit mit dem Mann in Kontakt gestanden haben könnten, an das Gesundheitsamt übergeben wurde, muss sich bisher niemand in häusliche Quarantäne begeben.

          Zu kurz seien die Kontakte gewesen, so Ellwanger. Eine häusliche Verfügung auszusprechen, sei ein Eingriff in die Freiheitsrechte eines jeden Menschen. Dies dürfe nur dann geschehen, wenn ein tatsächlicher Ansteckungsverdacht bestehe, niemals aber leichtfertig.

          Wenig später kommt doch noch einmal Bewegung in den Fall: die neuesten Test-Befunde liegen vor. Eine Kollegin des Mannes, die sich freiwillig hatte testen lassen, sei infiziert. Jetzt beginnt die Arbeit für die Mitarbeiter des Amtes wieder von vorn – die Lage muss neu bewertet werden. „Ab zwei Leuten definieren wir das als einen Ausbruch.“

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