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Frankfurter Flughafen : Mehr als 1000 Einwände gegen Lärmaktionsplan

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Nicht jedem geht das vom Land Hessen verfügte und gerichtlich bestätigte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr weit genug

Nicht jedem geht das vom Land Hessen verfügte und gerichtlich bestätigte Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr weit genug Bild: Eilmes, Wolfgang

Anfang September hat das RP Darmstadt den Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen vorgestellt - mittlerweile liegen der Behörde schon mehr als 1000 Einwände vor. Unter anderem aus dem Römer.

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          Gegen den Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flughafen sind bereits mehr als 1000 Einwände und Änderungswünsche beim Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt eingegangen. Das sagte RP-Sprecher Dieter Ohl auf Anfrage. Der Frankfurter Magistrat kritisierte den rund 100 Seiten starken Entwurf ebenfalls - und sogar einhellig, wie Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) mitteilte. Dem Gremium gehören neben den Dezernenten von CDU und Grünen auch der Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) an.

          Der Lärmaktionsplan sei „kein geeignetes Instrument, um die Fluglärmbelastung im Rhein-Main-Gebiet zu senken“, moniert der Frankfurter Magistrat. Neben der Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr auf ein Minimum müssten Konzepte entwickelt werden, um die Belastung in den Tagrandstunden (zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr) möglichst gering zu halten.

          Aktionsplan im Internet

          Der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen gegen den Fluglärm lag vom 3. September bis zum 5. Oktober in den Kommunen Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach, Wiesbaden sowie in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Main-Taunus und Offenbach aus, sagte Ohl. Im Internet kann er beim RP immer noch eingesehen werden. Bis zum 19. Oktober können noch Einwände eingereicht werden.

          Zu sehen ist der Entwurf auch im Internet, unter www.rp-darmstadt.hessen.de /Öffentliche Bekanntmachungen. Dort gibt es ein Formular, um auf elektronischem Weg seine Meinung äußern zu können. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan öffentlich bekanntgemacht und ist dann verbindlich. Er steht auch unter www.laermaktionsplan.hessen.de.

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