Anwalt muss 100.000 Euro an Bußgeldern zahlen
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Aufsichtssache: Wer in Frankfurt eine Ferienwohnung vermieten will, muss sich dies von der Stadt genehmigen lassen Bild: Felix Schmitt
Wer in Frankfurt eine Ferienwohnung vermieten will, muss sich dies von der Bauaufsicht genehmigen lassen. Zwei Fälle landeten nun vor Gericht.
Die Stadt Frankfurt sieht sich durch zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts in ihrem Vorgehen gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen bestätigt. Wie Planungsdezernent Mike Josef (SPD) mitteilt, hatte die Bauaufsicht in beiden Fällen Bußgelder verhängt, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führten. „Die Entscheidungen stärken unsere Satzung und unsere Rechtsposition und helfen, gegen diese Form der Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen“, meint der Dezernent.
In einem Fall hatte ein Rechtsanwalt ein Wohnhaus mit drei Wohnungen gekauft und wegen Eigenbedarfs gekündigt. Eine ehemalige Mieterin gab der Bauaufsicht den Hinweis, dass der Wohnraum über Internetplattformen vermietet wird. Die Behörde leitete ein Verfahren ein. Der Argumentation des Anwalts, er biete die Zimmer monatsweise an und nicht für Tage oder Wochen, wie es die Satzung regelt, ist das Oberlandesgericht nicht gefolgt.
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