„Auch Minderheiten sollen sich artikulieren können“
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Protest gegen den Lockdown: Bei einer „Querdenker“-Kundgebung in Frankfurt kamen auch Wasserwerfer zum Einsatz. (Archivbild) Bild: EPA
Seit einem Jahr entscheidet das Frankfurter Verwaltungsgericht über Klagen zu Corona-Regeln. Präsident Rainald Gerster erklärt im Interview, warum Gefühl und praktiziertes Recht manchmal nicht zusammenpassen.
Der gebürtige Wiesbadener Rainald Gerster, Jahrgang 1960, ist seit 2013 Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Studiert hat er an der Gutenberg-Universität in Mainz, dort wurde er auch promoviert. Später war er an den Verwaltungsgerichten Wiesbaden und Gießen tätig, bei letzterem von 2008 an auch als Präsident. Zwischen 1996 und 2005 war Gerster an das Thüringer Oberverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht, den Hessischen Landtag und die Hessische Staatskanzlei abgeordnet. Gerster ist Mitautor von Werken zum Polizei- und Ordnungsrecht.
Herr Gerster, das Verwaltungsgericht hat seit Beginn der Pandemie viele Entscheidungen in diesem Zusammenhang getroffen. Vom Priester, der gegen die Maskenpflicht in Kirchen vorging, über Barbesitzer, die sich gegen die Sperrzeit wehrten, bis hin zum Betreiber von Porno-Videokabinen, der nicht schließen wollte. Gibt es irgendetwas, das in Ihrer Liste noch fehlt?
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