
Jeder hat Verantwortung
- -Aktualisiert am
Am Oberlandesgericht Frankfurt erinnern am Tag der Urteilsverkündigung für Stephan E. Demonstranten an die Opfer den Terroranschlag in Hanau. Bild: Lucas Bäuml
Die rechtsextremistische Gesinnung von Stephan E. war sein Handlungsmotiv, schon in jungen Jahren. Wie wichtig es ist, Jugendliche vor solchen Einflüssen zu schützen, hat der Mord an Walter Lübcke umso deutlicher gemacht.
Die Frage, die nach dem Urteil gegen den Neonazi Stephan E. bleibt, lautet: Und jetzt? Das Oberlandesgericht hat seine Pflicht getan. Nun wird wohl der Bundesgerichtshof überprüfen müssen, ob die Richter die Beweise richtig gewürdigt haben und zu einem korrekten Urteil gekommen sind. Die Diskussion darüber begann schon, während der Senat noch das Urteil begründete. Es war von Beginn an klar, dass das Gericht nicht alle Fragen würde beantworten können, die der Mord an Walter Lübcke aufwarf.
Das ist auch nicht seine Aufgabe. Umso wichtiger wird nun die Arbeit des Untersuchungsausschusses im Hessischen Landtag, der aufklären muss, wie es geschehen konnte, dass die Sicherheitsbehörden Stephan E. aus den Augen verloren oder ihn als „abgekühlt“ einschätzten. Auch die Rolle von Markus H. und das rechtsextreme Milieu, in dem sich beide bewegten, müssen jetzt umso stärker analysiert und beobachtet werden.
Zugang zu allen exklusiven F+Artikeln
2,95 € / Woche
- Alle wichtigen Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen
- Mehr als 1.000 F+Artikel mtl.
- Mit einem Klick online kündbar
Login für Digital-Abonnenten
Sie haben Zugriff mit Ihrem F+ oder F.A.Z. Digital-Abo