Überführung eines Hochstaplers : Bewährung für Protsch von Zieten
- -Aktualisiert am
Ein moderner Felix Krull: Reiner Protsch von Zieten Bild: ddp
Der Anthropologe Reiner Protsch von Zieten ist vom Frankfurter Landgericht wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu 18 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden.
Der Anthropologe Reiner Protsch von Zieten ist vom Frankfurter Landgericht wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu 18 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Der 70 Jahre alte ehemalige Institutsdirektor und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil sofort an, das nun rechtskräftig ist und einen aufsehenerregenden Fall von Gentleman-Kriminalität und wissenschaftlicher Scharlatanerie abschließt. Zwar sagte Richter Jochen Müller als Vorsitzender der 26. Großen Strafkammer in der Urteilsbegründung, es sei nicht darum gegangen, den Angeklagten „als Felix Krull der Anthropologie zu enttarnen“, aber faktisch ist bis zum Verhandlungsende genau dies geschehen: die Überführung eines Hochstaplers.
Der forensische Psychiater Norbert Leygraf vervollständigte mit seinem Gutachten, das den Angeklagten als akzentuierte, aber nicht gestörte Persönlichkeit beschreibt, das Bild eines von Geltungsbedürfnis dominierten Charakters. Der Facharzt hat während der ausführlichen Exploration des Anthropologen mehr Fragen als Antworten gefunden. Leygraf sagte, es sei nicht einmal sicher, dass Protsch von Zieten, dessen Adelsprädikat zumindest nicht nachprüfbar sei, überhaupt je das Abitur als Voraussetzung für ein Hochschulstudium abgelegt habe. Anthropologie, so sagte der Gutachter, habe sein Proband wohl in den Vereinigten Staaten studiert.
Unfassbar dreiste Unaufrichtigkeit
Die Zahl der Wissenschaftler, die er als Doktorväter benannt habe, schwanke zwischen sieben und neun. In dem insgesamt viele Zweifel äußernden Gutachten erscheint selbst ein Herzinfarkt, den Protsch von Zieten in Kanada hat behandeln lassen, nicht als gesicherte Tatsache. Einen eher komischen Beweis seiner unfassbar dreisten Unaufrichtigkeit lieferte der Angeklagte dadurch, dass er sein Auto auf einem Behindertenparkplatz vor dem Gerichtsgebäude abstellte und einen ungültigen Behindertenausweis aufs Armaturenbrett legte. Die Stadtpolizei ließ den Wagen abschleppen, während im Verhandlungssaal darüber gesprochen wurde, dass dieser Mann 30 Jahre lang in Frankfurt als etwas aufgeblasener Zigarrenraucher und Porschefahrer belächelt wurde, aber auch als ordentlicher und tüchtiger Wissenschaftler galt.
Der Angeklagte hat versucht, eine ihm nicht gehörende Sammlung prähistorischer Affenschädel zu verkaufen, er hat Signaturen in Präparaten gefälscht, Messgeräte, die zum Bestand seines Instituts gehören, als Leihgabe aus angeblichem Privatbesitz an das Jüdische Museum Berlin gegeben und Lehrbücher aus der Institutsbibliothek unterschlagen. Richter Müller hob in der Urteilsbegründung hervor, dass die Justiz dem Angeklagten keine unziemlichen Vergünstigungen erwiesen habe. Zwar sei das pauschale Geständnis „schmal und nicht von Reue getragen“, es habe aber dem Gericht eine lange Beweisaufnahme erspart. Zudem stellten sich die Vergehen trotz des Aufsehens, das sie hervorgerufen hätten, nicht eben als schwere Kriminalität dar. Es sei auch kein bleibender materieller Schaden entstanden. Protsch habe „die Strafe erhalten, die er verdient hat“, sagte der Richter.