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„Letzte Generation“ : Städel fordert 7000 Euro von Klimaaktivisten

  • -Aktualisiert am

Ende August: Zwei Klimaaktivisten im Städel haben sich am Rahmen des Gemäldes „Gewitterlandschaft mit Pyramus und Thisbe“ von Nicolas Poussin (1651) festgeklebt. Bild: AufstandLastGen/Twitter

Zwei Klimaaktivisten hatten sich im August am Rahmen eines Gemäldes festgeklebt. Nun hat das Städel Museum den Schaden beziffert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in 105 Fällen gegen die „Letzte Generation“.

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          Das Städel Museum beziffert den Schaden, den Klimaaktivisten vor etwas mehr als drei Monaten verursacht haben, als sie sich am Rahmen eines Gemäldes festklebten, auf 7000 Euro. Das sagte Pamela Rohde, Sprecherin des Museums, auf Nachfrage. Das Museum fordere deshalb nun Schadenersatz in dieser Höhe.

          Am 24. August hatten sich zwei Aktivisten der Gruppierung „Letzte Generation“ am Gemälde „Gewitterlandschaft mit Pyramus und Thisbe“ des französischen Künstlers Nicolas Poussin festgeklebt. Sie hatten damit Beschädigungen am vergoldeten Rahmen der Malerei aus dem Jahr 1651 verursacht, wie das Städel damals mitteilte. „Wir haben Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs erstattet und damit einher geht natürlich auch eine Schadenersatzforderung“, sagt Rohde.

          105 Ermittlungsverfahren gegen die „Letzte Generation“

          Die Anzeige hatte das Städel bereits kurz nach der Protestaktion der Klimaaktivisten erstattet. Die Höhe des Schadens war damals jedoch noch unbekannt. Mittlerweile sei der vergoldete Rahmen restauriert und der Schaden fachgerecht behoben worden, sagt Rohde. Das Gemälde selbst wurde nicht beschädigt.

          Nicht nur das Städel geht rechtlich gegen die „Letzte Generation“ vor. Auch der Staatsschutz der Frankfurter Polizei habe seit April 2022 Ermittlungsverfahren gegen 105 Umweltaktivisten der Gruppierung vorgelegt, sagt Nadja Niesen, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Gegenstand der Verfahren seien Protestaktionen in der Zeit vom 6. April bis zum 24. August an insgesamt zehn Tagen. „Überwiegend wurden die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung beziehungsweise Nötigung eingeleitet“, teilt Niesen mit.

          Weil die beschuldigten Aktivisten bei mehreren Aktionen im Frankfurter Stadtgebiet zudem eine ölartige Flüssigkeit auf Straßen und Wegen verteilt hatten und infolgedessen Fahrradfahrer gestürzt waren, die sich dabei zum Teil schwer verletzten, werde außerdem wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Der Großteil der Verfahren sei bislang allerdings nicht abgeschlossen, hieß es.

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