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Rechtsextremer Soldat : OLG: Kein hinreichender Tatverdacht gegen Franco A.

  • Aktualisiert am

Wo einst Franco A. war: Ein Soldat der deutsch-französischen Brigade steht vor dem Unteroffiziersgebäude des Jägerbataillons 291 der Bundeswehr in Illkirch Bild: dpa

Hat der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A. einen Anschlag vorbereitet? Die Bundesanwaltschaft hat den Mann, der sich als Flüchtling ausgegeben hatte, deswegen angeklagt, aber das OLG Frankfurt winkt ab.

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          Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags. Das Verfahren gegen den 29 Jahre alten Mann werde deshalb vor dem Landgericht Darmstadt wegen weiterer Anklagepunkte eröffnet und nicht vor dem OLG, teilte das Gericht mit.

          Die Bundesanwaltschaft, die Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte, kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

          Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

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