https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/olg-sieht-keinen-hinreichenden-tatverdacht-gegen-franco-a-15627749.html

Rechtsextremer Soldat : OLG: Kein hinreichender Tatverdacht gegen Franco A.

  • Aktualisiert am

Wo einst Franco A. war: Ein Soldat der deutsch-französischen Brigade steht vor dem Unteroffiziersgebäude des Jägerbataillons 291 der Bundeswehr in Illkirch Bild: dpa

Hat der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A. einen Anschlag vorbereitet? Die Bundesanwaltschaft hat den Mann, der sich als Flüchtling ausgegeben hatte, deswegen angeklagt, aber das OLG Frankfurt winkt ab.

          1 Min.

          Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags. Das Verfahren gegen den 29 Jahre alten Mann werde deshalb vor dem Landgericht Darmstadt wegen weiterer Anklagepunkte eröffnet und nicht vor dem OLG, teilte das Gericht mit.

          Die Bundesanwaltschaft, die Franco A. unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte, kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

          Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

          Weitere Themen

          Segnung für alle

          Heute in Rhein-Main : Segnung für alle

          Frankfurt will 1.000 Bäume pro Jahr pflanzen. Segnungen für homosexuelle Paare sollen Rückendeckung von der Kirche bekommen. Und außerdem werden die Eigentumswohnungen in der Rhein-Main-Region günstiger. Die F.A.Z.-Hauptwache blickt auf die Themen des Tages.

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.