Mit minimalem Aufwand ungeheuren Schaden angerichtet
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Nach neun Monaten intensiver Verhandlung wird nun das Urteil im Prozess um den „NSU 2.0“ erwartet. Bild: dpa
Neun Monate lang hat das Landgericht Frankfurt über die Drohserie des „NSU 2.0“ verhandelt. War Alexander M. der alleinige Täter? Und welche Rolle spielte die Polizei? Nun soll am Donnerstag das Urteil gefällt werden.
Niemand hatte erwartet, dass es einfach werden würde. Dafür stand zu viel auf dem Spiel. Riesige Wellen hatte der „NSU 2.0“ mit seinen bundesweit verschickten Drohbriefen geschlagen. Vor allem Frauen hatte er darin beleidigt, linke Politikerinnen wie Janine Wissler und die Bundestagsabgeordnete Martina Renner, hatte Gewaltphantasien geäußert und einzuschüchtern versucht: die Kabarettistin Idil Baydar und den Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, Hengameh Yaghoobifarah und die Strafverteidigerin Seda Basay-Yildiz.
Die Satiriker Jan Böhmermann und Christian Ehring, die Journalistinnen Anja Reschke, Maybrit Illner und Katrin Gottschalk, auch Deniz Yücel schrieb er an, die Pressesprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft und Kollegen aus anderen Behörden, den für den Fall eingesetzten Sonderermittler Hanspeter Mener und die Walter-Lübcke-Schule samt ihrem Schülersprecher, der sich nach dem Mord an Walter Lübcke mit seinen Mitschülern gegen Rechtsextremismus engagierte.
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