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NS-Vergangenheit der Justiz : Zu wenige widersprachen

Zuhörer bei der Freisler-Rede am 30. März 1933: Die Bediensteten kamen dafür im Innenhof des heutigen Gerichtsgebäudes B zusammen. Bild: Landgericht Frankfurt am Main

Das Landgericht Frankfurt erinnert an die Justizangehörigen, die zwischen 1933 und 1935 aus dem Dienst entfernt, deportiert und vertrieben wurden. Wie schnell und perfide das ging, zeigen sechs Schicksale.

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          Am Nachmittag des 30. März 1933 hielt Roland Freisler im Lichthof des Gebäudes B im Frankfurter Justizzentrum eine Rede. Der Mann, der später wie kein anderer für die Unrechtsjustiz der Nationalsozialisten stehen sollte, forderte, es müsse nun eine neue Justiz geben.

          Anna-Sophia Lang
          Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

          Das Recht, rief er, müsse sich in Zukunft ausschließlich „am Volkswillen“ orientieren. Das objektive Recht dürfe nicht länger maßgeblich sein, Juden nicht länger über „deutsche Volksgenossen“ urteilen. Nur einer widersprach. Heinrich Heldmann, Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG), hörte darauf von Freisler die Entgegnung: „Ich hoffe, wir haben uns verstanden.“ Und entgegnete seinerseits: „Nein, Herr Ministerialdirektor, Sie haben mich nicht verstanden. Wir beide werden uns auch nicht verstehen.“

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