Lebenslange Haft gefordert nach Tod von fünfjähriger Jesidin
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Angeklagt: Der Iraker Taha Al J. beim Betreten des Gerichtssaals Bild: dpa
Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht geht es in diesen Tagen darum, ob IS-Verbrechen nach Völkerrecht geahndet werden können. Für den Tod einer jungen Jesidin wird einem Iraker der Prozess gemacht.
Sieht so ein Völkermörder aus? Das ist eine naive und juristisch völlig bedeutungslose Frage, und doch wird sie vermutlich den meisten durch den Kopf gehen, die Taha Al J. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht sehen. Ein schmächtiger junger Mann in einer Sportjacke, die langen schwarzen Haare in den Nacken zurückgekämmt. Auf eine Krücke gestützt, humpelt er durch den Saal zur Anklagebank, folgt aufmerksam dem fast dreieinhalbstündigen Plädoyer der Bundesanwaltschaft, das zwei Dolmetscher für ihn übersetzen. Er macht eifrig Notizen, unterhält sich in den Sitzungspausen angeregt gestikulierend.
Der heute 31 Jahre alte Iraker soll, das ist der zentrale Vorwurf der Anklage, als Mitglied des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) für den Tod einer fünfjährigen Jesidin verantwortlich sein. Er soll das Mädchen und seine Mutter zuvor als Sklavinnen gekauft und ausgebeutet haben, er soll beide misshandelt und zu islamischen Religionspraktiken gezwungen haben, und er soll das Kind, das sich eingenässt hatte, zur „Bestrafung“ im Innenhof seines Hauses an ein Fenstergitter gefesselt haben.
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