Frau reiste mit Kindern nach Syrien : Jugendamt hatte Islamistin überprüft
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Das Jugendamt Frankfurt befand das Kindeswohl im Fall einer Mutter, die mit ihren Kindern zur Terrorgruppe IS nach Syrien gereist war, für nicht gefährdet. Bild: Picture-Alliance
Die Dschihadistin, die mit ihren zwei kleinen Kindern nach Syrien reiste und nun in der Türkei aufgegriffen wurde, war dem Frankfurter Jugendamt bereits bekannt. Es hatte jedoch keine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.
Der Fall der Frankfurter Islamistin, die mit ihren beiden Kleinkindern in den Dschihad gezogen war und bei der Rückkehr nach Deutschland einen Sprengsatz im Gepäck hatte, hat schon im Sommer das Frankfurter Jugendamt beschäftigt. Wie eine Sprecherin von Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) am Montag auf Anfrage mitteilte, ist die Familie den Behörden seit Juni bekannt.
Damals habe das Jugendamt einen Hinweis von der Bundespolizei bekommen. Es sei mitgeteilt worden, dass sich die 27Jahre alte Frankfurterin mit einem Säugling und einem Kleinkind in Syrien aufgehalten habe, offenbar, um dort an der Seite von Islamisten zu kämpfen. Nach Angaben der Sprecherin wurde die Familie daraufhin aufgesucht und der Fall geprüft. Es habe jedoch keine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden können. Die Kinder lebten deshalb weiterhin bei der Mutter. Wie die Sprecherin weiter erläuterte, ist es generell sehr schwierig, Kinder den Eltern zu entziehen. „Es muss immer der Einzelfall geprüft werden, ausgehend vom Kindeswohl.“ Sollte sich in dem konkreten Fall aber die „Sachlage“ ändern und etwa eine neue Ausreise bevorstehen, würde das Jugendamt möglicherweise zu einer anderen Entscheidung kommen. Man stehe in Kontakt mit der Familie.
Polizei leitet Hinweise ans Jugendamt weiter
Auch das hessische Sozialministerium verweist auf die komplizierte Rechtslage. Generell seien die Jugendämter berechtigt und verpflichtet, ein Kind in Obhut zu nehmen, „wenn eine dringende Gefährdung des Kindeswohls dies erforderlich macht“, teilte eine Sprecherin mit. Würden dem Jugendamt zum Beispiel durch die Polizei Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt, werde das Risiko abgeschätzt, „um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen einzuleiten“. Bestehe eine dringende Gefahr, sei das Jugendamt verpflichtet, ein Kind auch ohne Entscheidung des Familiengerichts in Obhut zu nehmen.
Aus der Frankfurter Polizei war am Montag zu hören, dass die Beamten regelmäßig das Jugendamt informieren, sofern ihnen Fälle bekanntwerden, in denen das Kindeswohl bedroht sein könnte. Das gelte auch dann, wenn Familien mit ihren Kindern in den „heiligen Krieg“ zögen, sagte ein Sprecher. Aus Sicht der Polizei seien das besonders gravierende Fälle, da sich die Familien in der Regel in Kampfgebieten aufhielten.
Gegen die Frankfurterin wird weiter wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird und ob dann Anklage gegen die Frau erhoben wird, ist noch unklar.