Frankfurter Polizeiskandal? : Anwältin erhebt Vorwürfe gegen Polizei
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Ein Sprecher der Frankfurter Polizei sagte auf Anfrage, er könne sich „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht dazu äußern, warum die Polizei die betroffene Anwältin nicht schon früher informiert habe (Symbolbild). Bild: dpa
Nachdem bekannt geworden war, dass die Frankfurter Polizei wegen eines mutmaßlich rechten Netzwerks in ihren eigenen Reihen ermittelt, wird neue Kritik laut.
Im Fall des mutmaßlich rechten Netzwerks innerhalb der Frankfurter Polizei werden der Behörde weitere Versäumnisse vorgeworfen. Wie berichtet, war ein Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz der Anlass dafür, dass die Ermittler überhaupt erst auf das Netzwerk ihrer Kollegen aufmerksam geworden sind. Nun hat die Strafverteidigerin selbst massive Kritik an der Polizei geübt. Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte sie, sie habe erst erfahren, dass die Spur in die Polizei selbst hinein führe, „nachdem der Fall in der Presse berichtet worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Polizei mich vorher darüber informiert hätte.“ Seda Baday-Yildiz hatte seit August, als der Drohbrief per Fax bei ihr eingegangen ist, nach eigenen Worten mehrfach bei der Polizei nachgefragt, ob es neue Erkenntnisse gebe. Die Polizei habe ihr aber keine Auskunft gegeben. Es sei, sagt sie, auch darum gegangen, eine Einschätzung zu bekommen, ob Schutzmaßnahmen für Ihre Familie notwendig seien. Wie berichtet, hatte sich die Drohung explizit auch gegen ihre Tochter gerichtet. Es wurde damit gedroht, sie zu töten.
Unklar ist nach wie vor, ob es über dieses Netzwerk von fünf Polizisten hinaus noch weitere Verdächtige gibt. Immer stärker in den Fokus rückt dabei eine Beamtin des 1. Reviers, die mit den vier anderen Kollegen über eine geschlossene Chat-Gruppe Texte, Bilder und Symbole mit teils rechtsextremistischem Inhalt ausgetauscht haben soll. Schon vor Monaten hat diese Beamtin nach derzeitigen Erkenntnissen den Namen der Anwältin durch das interne Polizeisystem laufen lassen, ohne dass es dafür einen Anlass gegeben hat. Dieses Detail ist deshalb so brisant, weil es erklären könnte, woher der oder die Verfasser des Drohbriefes die in dem Schreiben erwähnte Privatadresse, die als geheim galt und nur behördlich abgerufen werden konnte, gekannt haben.
Ein Sprecher der Frankfurter Polizei sagte auf Anfrage, er könne sich „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht dazu äußern, warum die Polizei die betroffene Anwältin nicht schon früher informiert habe. Generell sei es aber so, „dass wir solche Vorfälle sehr ernst nehmen und dass immer eine umfassende Gefährdungsanalyse gemacht wird“.