„Verfestigte Strukturen“ : Dutzende Verfahren wegen illegaler Prostitution
Bei Kontrollen gegen illegale Prostitution hat die Stadtpolizei des Frankfurter Ordnungsamtes in den vergangenen sechs Monaten zahlreiche Verfahren gegen Frauen, aber auch gegen Freier eingeleitet, die trotz des Verbots sexuelle Dienstleistungen angeboten und in Anspruch genommen haben. Wie die Behörde mitteilt, wurden 45 Verstöße gegen die Sperrgebietsverordnung festgestellt, seitdem die Corona-Verordnung in Kraft ist. In 33 weiteren Fällen wurde gegen das Prostituiertenschutzgesetz verstoßen. Hinzu kommen sieben Strafanzeigen wegen Ausübung verbotener Prostitution.
Wie ein Sprecher mitteilt, ist dieser Straftatbestand erfüllt, sobald eine Prostituierte mehr als dreimal gegen die Sperrgebietsverordnung verstoßen hat. Die Bußgelder belaufen sich laut Ordnungsamt auf 120 Euro.
Kontrollen im Rotlichtmilieu
Erst am Dienstag hatte das Ordnungsamt gemeinsam mit der Steuerfahndung im Rotlichtmilieu kontrolliert und dabei auch Hotels überprüft. Es wurden insgesamt fünf Verstöße festgestellt. Sowohl Prostituierten als auch Freiern gehen nach Angaben des Ordnungsamtes demnächst Bußgeldbescheide zu.
Dennoch sieht das Ordnungsamt in vielen Fällen Grenzen bei der Verfolgung der illegalen Prostitution; vor allem, wenn sich die Dienstleistung selbst in geschlossenen Räumlichkeiten wie etwa Hotels abspiele. „Die oft geäußerte Forderung, die Prostituierten von der Straße wegzuschicken, kann mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen nicht erfolgen, solange eben kein Anbahnungsgeschäft nachgewiesen werden kann.“
Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) sprach von einer „gewissen Verfestigung der Zustände auf den Straßen des Bahnhofsviertels. Prostitution sollte aber nur unter geschützten und hygienischen Rahmenbedingungen stattfinden, so wie es das Prostituiertenschutzgesetz ja auch vorsieht.“ Der Infektionsschutz sei gerade in Corona-Zeiten „noch wichtiger und im Interesse von Prostituierten und Freiern gleichermaßen“.
Ob im Zusammenhang mit den Kontrollen auch Verfahren gegen Hotelbetreiber eingeleitet wurden, die illegale Prostitution in ihren Häusern dulden oder die Zimmer sogar bewusst anbieten, um finanzielle Vorteile daraus zu ziehen, konnte das Ordnungsamt am Mittwoch auf Anfrage nicht beantworten. „Das Nachgehen der Prostitution in Hotelzimmern ist unzulässig“, hieß es dort allgemein.

