Mehr Rechte für kranke Kinder
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Kranke Kinder müssen besonders geschützt werden und haben Rechte. Wie diese gewahrt werden können, diskutierte eine Expertenrunde in Frankfurt.
„Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ So steht es in Artikel 4 der hessischen Verfassung. Weil Kinderrechte aber nicht immer gewahrt werden, diskutierte eine Expertenrunde im Literaturhaus unter dem Motto „Kranke Kinder haben Rechte“. Der Fernsehjournalist Gert Scobel moderierte.
In einem Impulsvortrag erläuterte Philipp B. Donath, Professor für Verfassungsrecht an der University of Labour in Frankfurt, die rechtliche Lage von Kindern im Grundgesetz. Heranwachsende hätten bereits Kindergrundrechte. Das seien spezifische Rechte, die strukturelles Ungleichgewicht in der Gesellschaft ausgleichen sollten, weil Kinder beispielsweise nicht wählen oder Verträge abschließen könnten. Kinder ständen nur nicht ausdrücklich darin. Er forderte eine schriftliche Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.
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