Demo-Verbot in Frankfurt : „Querdenken“-Bewegung zieht vor Gericht
- -Aktualisiert am
Will sich gegen das Demonstrationsverbot wehren: die „Querdenken“-Bewegung in Frankfurt Bild: EPA
In Frankfurt wollen sich mehrere hundert Menschen abermals zur „Querdenken“-Demonstration versammeln. Die Stadt hat die Kundgebung verboten. Nun ziehen die Gegner der Corona-Politik vor Gericht.
Nach dem Verbot der Stadt Frankfurt gegen eine „Querdenken“-Demonstration, die am Donnerstagabend auf dem Paulsplatz stattfinden sollte, ziehen die Gegner der Corona-Politik vor Gericht. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Donnerstagmorgen bestätigte, wurde ein Eilantrag eingereicht. Dass sich der Anmelder gegen das Demonstrationsverbot wehren will, hatte sich schon am Mittwochabend abgezeichnet. Wie die Gerichtssprecherin weiter sagte, werde nun „zeitnah entschieden“.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Die Stadt hatte sich zu diesem Schritt entschieden, nachdem eine „Querdenken“-Demonstration am vergangenen Samstag eskaliert war und die von der Stadt Frankfurt verhängten Auflagen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht eingehalten wurden.
Frank: „Nicht akzeptabel“
Der Frankfurter Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) teilte am MIttwoch mit, es müssten „gravierende Gründe“ vorliegen, um eine Demonstration zu untersagen. In diesem Fall sehe die Versammlungsbehörde eine Gefährdung für Versammlungsteilnehmer, Dritte oder eingesetzte Polizeikräfte und deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Bei der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, „überwiegt das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus“.
Weiter sagte Frank, es sei „nicht akzeptabel, die Gesundheit anderer unter dem Deckmantel der eigenen Freiheit zu gefährden. Man kann auch mit einer Mund-Nase-Bedeckung seine Meinung im Rahmen einer Demonstration vortragen. Wenn man aber bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität gegenüber Risikogruppen einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln aus genau dieser Motivation heraus beachten, kann nicht geduldet werden, dass Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden“.