„Der Paragraf 218 muss weg“
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Kämpft für Frauenrechte: Stadträtin Rosemarie Heilig Bild: Wonge Bergmann
Auch in Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren die Debatte um die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs mehrmals entzündet. Die Frauendezernentin hat eine klare Meinung. Ein Gastbeitrag.
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So steht es in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches. So nüchtern. So erniedrigend für alle betroffenen Frauen. So falsch ist dieser Paragraf auch nach 150 Jahren und bietet aufgrund einer halbherzigen Reform von 1995 weiter politischen Zündstoff. So auch in Frankfurt im Herbst 2019, als Abtreibungsgegner über Wochen vor der Beratungsstelle von Pro Familia protestierten.
Über keinen Tatbestand im Strafgesetzbuch wurde und wird bereits so lange und so emotional gestritten wie über den Paragrafen 218. Dieser Paragraf wurde in einer Zeit ins Strafgesetzbuch aufgenommen, in der Frauen in einer ausschließlich von Männern dominierten Welt lebten. Männer in der Kirche, die die allgemeine Rechtsauffassung prägten wie in keiner anderen Institution, Männer in der Politik, Männer als Ärzte, Männer in den Rechts- und Ordnungsorganen. Männer mit der Macht über Frauen.
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