Corona-Proteste in Frankfurt : Kreuz und quer nach Demonstrationsverbot
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Der Veranstalter einer „Querdenker“-Versammlung in Frankfurt hat diese abgesagt. Die Polizei war schon mit einem Großaufgebot vor Ort (Archivbild). Bild: EPA
Am Ende bestätigt auch das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsverbot. Dennoch kommt es am Samstag in Frankfurt zu Protesten der „Querdenker“ und von Gegendemonstranten. Es bleibt weitgehend ruhig.
Zu den trotz Demonstrationsverbots befürchteten schweren Auseinandersetzungen mit „Querdenkern“ ist es am Samstag in Frankfurt zwar nicht gekommen, jedoch wurde im Laufe des Tages die Stimmung gereizter. Ein Polizeisprecher hatte noch am frühen Nachmittag die Lage als „friedlich und überschaubar“ genannt, gegen 15 Uhr wurde die Situation aber vor allem an der Hauptwache brenzliger. Ein kleiner Trupp Querdenker hatte sich dort versammelt, schnell waren Gegendemonstranten, in deutlich größerer Zahl, vor Ort. Menschen brüllten sich an, es kam zu Wortgefechten.
Eine Gruppe von etwa 50 Antifa-Aktivisten hatte sich hinter Transparenten am „Galeria Kaufhof“ aufgebaut und weigerte sich, die Straße vor dem Kaufhaus freizugeben. Die Polizei brachte einen Wasserwerfer in Position und forderte die Gruppe mehrfach vergeblich auf auseinander zu gehen. Schließlich drängten Polizisten die Demonstranten von der die Straße, es kam zu Rangeleien, schließlich zogen die Protestierer ab.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
Zwar hatten alle gerichtlichen Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht die Entscheidung der Stadt bestätigt, die Kundgebungen und einen Demonstrationsmarsch von bis zu 40.000 Corona-Leugnern durch die Frankfurter Innenstadt an diesem dritten Adventssamstag aufgrund der hohen Infektionsgefahr zu verbieten. Dennoch bestand aufgrund der Aufrufe in den sozialen Medien die Möglichkeit, dass „Querdenker“ in großer Zahl als „Spaziergänger“ für Unruhe sorgen könnten.
Hunderte Polizisten, zum Teil aus anderen Bundesländern gekommen, mussten auf der Zeil, an der Hauptwache und an der Konstablerwache verteilt zunächst meist nur auf die Pflicht, Masken zu tragen und Abstand zu halten, hinweisen. Nur vereinzelt, etwa auf dem Römerberg, kam es zunächst zu Diskussionen der Polizisten mit Anhängern der Initiativen, die der Politik vorwerfen, mit den Beschränkungen zum Schutz vor Infektionen zu unangemessenen Maßnahmen zu greifen.
An anderen Orten der Stadt wie auf dem Friedberger Platz oder auf dem Merianplatz wurden derweil Versammlungen als Ersatzveranstaltungen eingeordnet und entsprechend aufgelöst, wie die Polizei via Twitter bekannt gab.
Den linken Gruppen, die zu Protest aufgerufen hatten, fehlten am Samstag meist die „Gegner“; sie hatten angekündigt, Demonstrationsrouten der „Querdenker“ blockieren zu wollen. Rund 350 Anhänger der Bündnisses „Solidarisch durch die Krise“ und „Aufklärung statt Verschwörungstheorien“ zogen am frühen Nachmittag von der Bockenheimer Warte zum Rothschildpark; dort löste sich die Versammlung laut Polizei auf. Später besetzten Anhänger der Antifa den Schweizer Platz, offenbar, weil sie gehört hatten, dort wollten „Querdenker“ demonstrieren. Die Polizei ließ einen Wasserwerfer auffahren, zog ihn aber wieder ab, als die schwarzgekleideten Aktivisten von sich aus von dannen zogen.
Erst am Nachmittag kurz vor 15 Uhr, etwa zwei Stunden, nachdem die ersten Kundgebungen beginnen sollten, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Demonstrationsverbot für die „Querdenker“ nicht deren Grundrechte verletzte.
Am Morgen hatte in zweiter Instanz der Hessische Verwaltungsgerichtshof wie schon am Freitag das örtliche Verwaltungsgericht den Beschluss der Stadt bestätigt, alle Veranstaltungen der Corona-Leugner zu untersagen. Das Kernargument: Die Veranstalter hätten kein Konzept vorgelegt, mit dem sichergestellt sei, dass die Abstandsregeln eingehalten würden. Die Initiativen hatten dem Verwaltungsgerichtshof ein „Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung“ präsentiert, nach dem die Gefahr, dass das Coronavirus im Freien übertragen werde, sehr gering sei. Der Senat verwies jedoch auf andere Erkenntnisse unter anderem des Robert-Koch-Instituts, denen zufolge bei Menschenansammlungen auch im Freien eine solche Infektionsgefahr durchaus bestehe.
Die Richter begründeten ihren Eilbeschluss damit, dass in der Abwägung der Folgen der Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Allgemeinheit in diesem Fall der Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sei.