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Angriff auf Ehefrau : Mit dem Beil gegen die Tür geschlagen

Versuchter Mord oder nur eine Drohung? Das Frauenbild des Täters lässt tief blicken. Bild: Huebner

Weil sie Abstand von ihm wollte, soll ein Mann seine Frau in Frankfurt beschattet und dann auf sie losgegangen sein. Er sagt, er habe sie nur einschüchtern wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag eine hohe Haftstrafe wegen versuchten Mordes.

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          Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten für einen Mann gefordert, der versucht haben soll, seine Ehefrau zu töten. Laut Anklage hatte er die Frau, die Abstand von dem Mann wollte, erst beschattet und war dann in der Frankfurter Innenstadt am Roßmarkt mit einem Messer auf sie zugerannt. Sie konnte sich in ein Restaurant retten, woraufhin er mit ei­nem Beil auf die Tür einschlug.

          Carlota Brandis
          Volontärin

          Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gesagt, er habe die Frau nicht töten, sondern sie lediglich einschüchtern wollen. Die Staatsanwaltschaft betonte jedoch in ihrem Plädoyer am Montag seine akribische Tatvorbereitung: Er habe sich am Tattag bewusst ein Auto mit getönten Scheiben gemietet und sich stundenlang darin versteckt. Als die Frau vor einem Restaurant gestanden habe, sei er aus seinem Versteck gesprungen und auf sie zugerannt, ein Messer über seinem Kopf haltend. Insgesamt fünf Messer, inklu­sive Hackbeile, habe er mit Waschlappen und Klebeband an das Innere seiner Jacke geklebt. Nur durch glückliche Umstände habe die Frau es geschafft, rechtzeitig in das Innere des Restaurants zu gelangen und so dem Angriff zu entkommen.

          Mit Beil auf Tür eingeschlagen

          Eine Videoaufnahme von der Stelle vor dem Restaurant mache die Szenen objektiv nachvollziehbar, so die Staatsanwaltschaft weiter. Darauf sei zu sehen, wie der Angeklagte mit dem Beil auf die Tür eingeschlagen habe. Dadurch steht nach Ansicht der Anklagebehörde der Tötungsvorsatz fest, Mordmerkmale seien Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der Angeklagte verachte Frauen, was in seinem Sprachgebrauch und in seiner Vorstellung von der Ehe deutlich werde. Er habe täglichen Ge­schlechtsverkehr eingefordert und seine Vorstellungen im Haushalt durchsetzen wollen. Außerdem habe er eine „extrem hohe kriminelle Energie“. Zudem sei er wegen schwerer Vergewaltigung vorbestraft.

          Der Rechtsanwalt der als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligten Frau schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe seine Ehefrau töten wollte, weil er in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gewesen sei. Er sei ein Narzisst mit hohem Gewaltpotential, was auch durch die Kabelbinder in dem gemieteten Auto verdeutlicht werde.

          Die Verteidigung sprach in ihrem Plädoyer davon, dass es schwer sei, gegen ein Beweismittel wie die Vi­deoaufnahme zu argumentieren. Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft zum Frauenbild des Angeklagten seien auch zutreffend. Damit sei jedoch der Strafbestand des versuchten Mordes nicht erfüllt. Auf dem Vi­deo sehe man zwar das Aggressionspotential des Angeklagten, er habe aber auf keinen Menschen eingeschlagen, sondern auf Fenster und Tür. Das sei „eine Show“ gewesen, um seine Frau einzuschüchtern. Ein versuchter Mord sei darin objektiv nicht zu erkennen, sondern lediglich eine Drohung, Nötigung und „psychische Körperverletzung“. Deshalb be­antragte die Verteidigung einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes.

          Das Landgericht will sein Urteil am Mittwoch verkünden.

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