Alexander B. weist Untreue-Vorwurf zurück
- Aktualisiert am
Der ehemalige Oberstaatsanwalt hat Bestechlichkeit gestanden. Bild: dpa
Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung hatte Alexander B. eingestanden. Den Straftatbestand der Untreue aber räumt der angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt nicht ein.
Der in Frankfurt angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt hat am Freitag Untreue-Vorwürfe zurückgewiesen. Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung hatte er zuvor gestanden. Am Freitag sagte der 55-Jährige vor dem Landgericht Frankfurt, es sei nicht zutreffend, dass nicht erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben worden seien. Er habe auch keine Gutachtenaufträge ausgeweitet.
Der ehemalige Oberstaatsanwalt hatte eine Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen aufgebaut, soll sich dann aber bei der Vergabe von Sachverständigengutachten für die Justiz bereichert haben.
Bestechlichkeit eingestanden
Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander B. gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor. Dass er Schmiergelder kassiert hat, hatte er in einem umfangreichen Geständnis eingeräumt. Er gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60 Prozent am Gewinn des Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, das Sachverständige an die Justiz vermittelte. Die Firma stellte dem Land Hessen Aufträge in Millionenhöhe in Rechnung. Bei Bestechlichkeit geht es um die Annahme von Vorteilen, bei Untreue um einen missbräuchlichen Umgang mit fremdem Vermögen.
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