Frankfurt : Tanzverbot an Feiertagen soll nicht kontrolliert werden
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Auch an Feiertagen soll in Frankfurt wieder getanzt werden dürfen. Bild: Jung, Hannes
In der Diskussion um das Tanzverbot an den Kar- und Ostertagen setzt die Stadt Frankfurt auf die Kooperation der Diskotheken-Betreiber. Nun soll nur noch bei Beschwerden eingegriffen werden.
In der Diskussion um das Tanzverbot an den Kar- und Ostertagen setzt die Stadt Frankfurt auf die Kooperation der Diskotheken-Betreiber. Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) sagte auf Anfrage, das Ordnungsamt werde Beschwerden nachgehen, allerdings werde es in diesem Jahr keine groß angelegten Kontrollen geben, wie das unter seinem Vorgänger Volker Stein (FDP) 2011 der Fall gewesen sei.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Es habe stattdessen vor einigen Wochen schon Gespräche mit Club-Betreibern und Vertretern des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) gegeben, in denen die Stadt noch einmal die Gesetzeslage erläutert habe. „Ich gehe davon aus, dass die Betroffenen verstanden haben, dass wir Verstöße nicht dulden.“
Es gebe genug Gelegenheit zum Feiern
Die Landtagsfraktion der Grünen hingegen hatte sich dafür ausgesprochen, das hessische Feiertagsgesetz zu novellieren. Die Frankfurter Bildungsdezernentin Sarah Sorge (Die Grünen) hatte noch in ihrer Eigenschaft als Landtagsabgeordnete geäußert, die derzeitige Regelung sei unzeitgemäß, undurchsichtig und kompliziert. Das Gesetz entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Die Religionsausübung könne auch mit weniger starren Vorgaben für Feier- und Sonntage geschützt werden.
Die CDU im Landtag hatte jedoch deutlich gemacht, dass die hessischen Regelungen zum Sonn- und Feiertagsschutz „nicht zur Disposition stehen“. Die überwiegend christlich geprägte Gesellschaft habe ein Recht darauf, dass die Kar- und Ostertage auch künftig geschützt würden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino. Für Sportveranstaltungen, Tanz und Theater gebe es zu fast allen anderen Zeiten ausreichend Grund und Gelegenheit. Ähnlich sieht das die Frankfurter CDU-Fraktion.
Kritik am Gesetz
Derzeit gilt das Tanzverbot in der Zeit von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr, sowie am Ostersonntag und Ostermontag jeweils von 4 bis 12 Uhr.
Obwohl der Dehoga nach den Worten Franks zugesichert hat, dass sich die Betriebe an die bestehende Regelung hielten, äußerte der Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe, Stephan Büttner, Kritik an dem Gesetz. Er bezeichnete das Tanzverbot als „antiquiertes Relikt aus vergangenen Zeiten“, das dem Willen und der Erwartungshaltung der Bürger nicht mehr entspreche. Das Freizeit- und Ausgehverhalten habe sich verändert.
Stille Tage seien ein Gewinn für die Gesellschaft
Stephan Krebs, Sprecher der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), sagte, nötig sei ein Schutz der Sonntage als arbeitsfreie Tage und der drei „stillen Feiertage“ Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag. Dabei müsse der Fokus aber auf der Vermeidung lauter, öffentlicher Veranstaltungen liegen, nicht auf einem Tanzverbot in Clubs. „Es geht um die Stille im öffentlichen Raum.“
Stille Tage seien ein Gewinn für die Gesellschaft, die darüber diskutieren und sich „kreative Gedanken“ darüber machen müsse, etwa auch in Theatern, Kinos oder im Fernsehprogramm, so Krebs. Die EKHN plant, sich demnächst in Frankfurt öffentlich zu dem Thema zu äußern.
„Öffentliche Lustbarkeiten“
Für eine „sensible Nachstellung“ des Feiertagsgesetzes sprach sich der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz aus. Die Bestimmungen seien zu „grobporig“. Dazu, welche christlichen Feiertage als schutzwürdig gelten sollten, müsse man die Kirchen anhören. Das könne der Staat nicht entscheiden.
Er selbst habe zwar etwas gegen Tanzveranstaltungen in Diskotheken an Karfreitag, so Eltz. Diese müssten aber nicht durch Ordnungskräfte verfolgt werden, es sei denn, andere Menschen würden dadurch gestört. Mit einem Verbot „öffentlicher Lustbarkeiten“ an Karfreitag könne die Gesellschaft leben, auch wenn sie nicht um den christlichen Gehalt dieses Feiertages wisse.