Keine Quarantäne für Geimpfte
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Zurück in Frankfurt: Ein Reiserückkehrer im Juli am Flughafen. Bild: dpa
Wer zweifach geimpft ist und aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehrt, muss nicht in Quarantäne, entscheidet das Verwaltungsgericht Frankfurt. Anders sieht es bei Virusvarianten- und Hochinzidenz-Gebieten aus.
Wer zweimal geimpft ist und aus einem Risikogebiet zurück nach Frankfurt reist, muss nicht in Quarantäne. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Dienstag entschieden. Weil die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, verpflichteten die Richter die Stadt mit einer einstweiligen Anordnung dazu, diese Regelung mit Blick auf jene Personen zu dulden, die vor Gericht gezogen waren. Sie waren Mitte April von Dubai nach Frankfurt gereist und hatten bereits zwei Wochen vor der Rückkehr die zweite Impfung erhalten. Die Stadt wollte trotzdem, dass sie sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, wie es in der Corona-Verordnung vorgesehen ist.
Das Verwaltungsgericht hat nun ausgeführt, dass davon in diesem Fall abgesehen werden muss. Es berief sich dabei auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), wonach das Risiko einer Virusübertragung von zweifach Geimpften stark vermindert ist, insbesondere, wenn seit Gabe der zweiten Impfdosis zwei Wochen vergangen sind. Laut Gericht muss dabei differenziert werden, ob sich die Rückkehrer nur in einem Risikogebiet aufgehalten haben, wie Dubai eines ist, oder einem „Virusvarianten-Gebiet“ beziehungsweise „Hochinzidenz-Gebiet“. Sei ersteres der Fall, sei die Quarantäne-Anordnung für zweifach Geimpfte voraussichtlich verfassungswidrig.
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