Frankfurter Hauptbahnhof : Junge im Wahn vor ICE gestoßen?
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Erinnerung an den getöteten Jungen: Die Tat hat in ganz Deutschland für Entsetzen gesorgt. Bild: dpa
Ein acht Jahre alter Junge wird in Frankfurt vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Demnächst beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Es wird auch um die Frage gehen, inwiefern der Mann tatsächlich aus einer psychischen Erkrankung heraus gehandelt hat.
Der Prozess gegen den Mann, der dringend verdächtig ist, am 29. Juli einen acht Jahre alten Jungen am Hauptbahnhof vor einen einfahrenden ICE gestoßen und ihn somit getötet zu haben, kann voraussichtlich schon Anfang nächsten Jahres beginnen. Da der Eritreer als psychisch krank und schuldunfähig gilt, wird keine Anklage erhoben, sondern ein Antrag auf Unterbringung in einer Psychiatrie gestellt. Dem Vernehmen nach ist eine entsprechende Antragsschrift bereits an das Gericht ergangen. Die Staatsanwaltschaft rechnet nach ihren Worten damit, dass es „wohl bald einen Verfahrensabschluss geben wird“.
Im Fokus des Prozesses wird möglicherweise auch noch einmal die Frage stehen, inwiefern der 40 Jahre alte Beschuldigte, der zuletzt in der Schweiz lebte, tatsächlich aus einer Psychose heraus gehandelt hat. Der Anwalt der Familie des Jungen, Ulrich Warncke, sagte der F.A.Z., er werde das psychiatrische Gutachten, sobald es ihm in schriftlicher Form vorliege, „genau prüfen“. Für ihn stelle sich die Frage, „ob die Tat tatsächlich im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung zu sehen ist“. Falls es daran berechtigte Zweifel gebe, behalte er sich vor, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben.
Hinweise auf Psychose
Schon kurz nach der Tat hatten die Ermittler Hinweise darauf gefunden, dass der Beschuldigte an einer Psychose leidet und deswegen offenbar in ärztlicher Behandlung war. Dieser Eindruck wurde schließlich durch das Verhalten des Vierzigjährigen bei der Festnahme unmittelbar nach der Tat bestätigt. Auch in der anschließenden Vernehmung soll er einen verwirrten Eindruck gemacht haben. Das Gutachten, das erstellt wurde, bescheinigt dem Vernehmen nach ebenfalls eine psychische Erkrankung. In diesem Fall würde am Ende eines Prozesses keine Haftstrafe stehen, sondern eine Unterbringung in einer Psychiatrie.
Aufgearbeitet wird in dem Prozess deshalb auch noch einmal die Ausführung der Tat. So soll der Beschuldigte an jenem Montagmorgen an Gleis 7 zunächst nicht weiter aufgefallen sein. Später hatte er sich laut Auswertung der Videobilder hinter einer Säule versteckt. Seine Opfer hat er sich möglicherweise gezielt ausgesucht, und zwar eher „schwächere“ Personen, die leicht zu überwältigen waren: den Jungen sowie seine Mutter, die er ebenfalls vor den Zug gestoßen hatte; zudem eine ältere Frau, die jedoch auf dem Bahnsteig stürzte, bevor sie in Richtung Gleise geschoben werden konnte. Die Tat hatte damals bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine abermalige Debatte über Sicherheit an Bahngleisen ausgelöst.