Terrorprozess gegen Offizier :
Verteidigung fordert Freispruch für Franco A.

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Freispruch gefordert: Die Anwälte von Franco A. sehen keine Beweise im Sinne der Anklage.
Plädoyer im Prozess gegen Franco A.: Seine Verteidiger fordern in wesentlichen Anklagepunkten einen Freispruch.

Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. hat die Verteidigung im wesentlichen Anklagepunkt auf Freispruch plädiert. Beim Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat solle das Gericht nach dem Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) entscheiden, sagte der Verteidiger Johannes Hock am Freitag in seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die übrigen Vorwürfe gegen den des 33-Jährigen sollten mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe geahndet werden.

Die Beweisaufnahme in dem seit Mai vergangenen Jahres laufenden Prozess habe Erkenntnisse zutage gefördert, die „viel mit Gesinnung, aber wenig mit Straftaten“ zu tun gehabt hätten, sagte Hock, der auch die Aufhebung des Haftbefehls für seinen Mandanten forderte.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei „ein rechtsradikaler Terrorist“, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist bisher unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse.

Franco A. bestreitet die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.