Fluglärm : Ausbaugegner geben sich noch nicht geschlagen
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Jeden Montag wieder: Demonstration von Fluglärmgegnern im Terminal. Bild: Rosenkranz, Henner
Keine Ruhe bezüglich des Frankfurter Flughafens und des Fluglärms: Anwälte stellen in dem bisher „ruhenden Verfahren“ die Berechtigung der neuen Landebahn abermals in Frage.
Hessens SPD-Vorsitzender Thorsten Schäfer-Gümbel hat es in der vergangenen Woche noch einmal deutlich gemacht: Für die Politik sind der Ausbau des Frankfurter Flughafens und seine Folgen ein Faktum, an dem nicht mehr zu rütteln ist - zumindest nicht auf administrativer Ebene. Für die Justiz ist das Kapitel hingegen noch längst nicht abgeschlossen. Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) „ruhen“ rund 200 Klagen. Einige von ihnen stellen das Projekt grundsätzlich in Frage, andere verlangen einschneidende Veränderungen, wie ein auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr erweitertes Nachtflugverbot.
Es gilt zwar als wahrscheinlich, dass die Kasseler Richter die Klagen im Sinne der vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen April abgeschlossenen Musterverfahren entscheiden werden: Der Ausbau stehe im überwiegenden öffentlichen Interesse, sechs Stunden Nachtruhe und ein Kontingent von 133Flügen in den sogenannten Randstunden berücksichtigten angemessen die Interessen der Anwohner. Gleichwohl sind in den vergangenen Monaten viele dicke Postsendungen aus der Rhein-Main-Region am Brüder-Grimm-Platz in Kassel eingegangen.
Verfassungsbeschwerde
Die Anwälte, inzwischen hochspezialisiert und zum Teil auch in den Auseinandersetzungen um den Berliner Großflughafen engagiert, tragen vor, schwere Fehler in den Berechnungen und Szenarien, die dem Ende 2007 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde lägen, hätten sich als evident erwiesen. Zum einen sei die Prognose widerlegt, dass sich der Luftverkehr in Frankfurt bis zum Jahr 2020 bis auf mehr als 700.000 Starts und Landungen entwickeln werde. Statt der angenommenen Steigerung stagniere die Zahl der Flugbewegungen bei weniger als 500.000.
Zudem lägen, wie die Entwicklung zeige, seit die neue Landebahn im Oktober 2011 in Betrieb genommen wurde, die Lärmbelastungen an vielen Orten deutlich über den Annahmen, sagt etwa Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach, die einige Kläger vertritt. Sie hat auch eine der Verfassungsbeschwerden formuliert. Darin wird unter anderem geltend gemacht, der Fluglärm, wie er nun im Umland von Frankfurt als vereinbar mit den Gesetzen erklärt worden ist, verletze die Anwohner in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Gefahr durch einen Absturz?
Wann Karlsruhe sich äußern wird, bleibt ungewiss. In Leipzig am Bundesverwaltungsgericht will man hingegen in den nächsten Wochen das Kapitel Frankfurter Flughafen - zumindest vorerst - abschließen. Ohne viel Aufsehen hat die Lufthansa inzwischen seine Klage, die gegen die Limitierung der Nachtflüge auf 17 gerichtet war, für erledigt erklärt. Das damit einzig noch offene Musterverfahren, der Streit um das Tanklager Raunheim, gilt inzwischen als entscheidungsreif. Der VGH hatte in erster Instanz das Risiko, ein Flugzeug könne dort hinein stürzen, für vertretbar und die Folgen für beherrschbar erachtet und darüber die Revision nicht zugelassen. Dagegen legte der Anwalt des Betreibers der Anlage, Lutz Eiding, Beschwerde ein. Die Leipziger Richter stellten den Fall zurück - er ruhte schließlich bis weit über die Gerichtsverhandlung zum Frankfurter Flughafen hinaus.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich zunächst Klarheit über das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Seveso-II-Richtlinie verschaffen wollen. Insbesondere wollte es wissen, ob gleichermaßen der Schutzraum um sogenannte Störfallbetriebe, in denen hochgefährliche chemische Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, auch für Verkehrswege in der Luft gelte. Damit schließt sich der Kreis zu einem fast schon vergessenen Kapitel des Flughafenausbaus: die heftige Auseinandersetzung um die enge Nachbarschaft des Chemiewerks Ticona zur neuen Landebahn. Die Störfallkommission hielt die Koexistenz für zu gefährlich. Die Frage blieb freilich offen, weil der Flughafenbetreiber, eine langwierige Auseinandersetzung scheuend, das Werk für 650 Millionen Euro kaufte. Es ist längst im Industriepark Höchst neu entstanden, die Anlagen in Kelsterbach werden demontiert.
Neuer Aktenstapel gewachsen
Auch wenn kaum jemand erwartet, Leipzig werde wegen des Tanklagers fordern, der Planfeststellungsbeschluss müsse noch einmal aufgeschnürt werden, zeigt die Dauer des Verfahrens und der Umweg über den Gerichtshof in Luxemburg abermals, wie komplex die Rechtsmaterie inzwischen geworden ist. Und wie schnell ein neues Problem auftauchen kann, macht die überraschende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in der vergangenen Woche deutlich. Es erklärte die Route zum geplanten Großstadtflughafen über den Wannsee für rechtswidrig, weil sie über das Helmholtz-Zentrum führen würde, das einen Atomforschungsreaktor betreibt. Gefahren seien nicht angemessen abgewogen worden. Frank Kaufmann, Abgeordneter der Grünen im Hessischen Landtag, richtete flugs eine Anfrage an die Landesregierung, ob eine ähnliche Anlage in Mainz, die inzwischen nahe einer der Routen liege, gegen Flugzeugabstürze hinreichend gesichert sei.
Ohnehin ist am Gerichtshof in Kassel, an dem mittlerweile ein neuer Senat zuständig ist, in den vergangenen Monaten ein neuer Aktenstapel gewachsen. Beklagter ist das Bundesamt für Flugsicherung, zuständig für die Flugrouten. Der Kern der meisten Klagen: Der Lärm sei nicht angemessen berücksichtigt worden. Sicherheit des Flugverkehrs, das oberste Kriterium für die Bestimmung der Routen, versus Belastung der Anwohner - diese Materie, sagen Richter, sei die komplizierteste.