Gerichtsbeschluss : Firma darf wegen Rotmilan keine Windräder bauen
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Schnittiger Flieger, der seine Jungen auch und gerade in Hessen aufzieht, aber immer weniger dazu kommt: Rotmilan Bild: dapd
Weil durch die Flügel gefährdete Rotmilane zu Schaden kommen könnten, darf eine Firma keine Windräder im Kreis Hersfeld-Rotenburg bauen. Dies hat das Kasseler Verwaltungsgericht entschieden.
Ein Unternehmen darf in Osthessen nach einem Gerichtsurteil keine Windräder bauen, weil damit Rotmilane getötet werden könnten. Das Verwaltungsgericht Kassel wies die Klage des Unternehmens gegen das Verbot ab, wie das Gericht mitteilte (Az: 4 K 749/11.KS). Die Windkraftanlagen hätten in einem Gebiet im Landkreis Hersfeld-Rotenburg gebaut werden sollen, in dem mehrere Rotmilanpaare brüten. Das Gericht hatte das Urteil bereits Mitte Juni gefällt.
Die Richter argumentierten, bei den Rotmilanen handele es sich um eine gefährdete Greifvogelart, die unter besonderem Schutz stehe. Da die Vögel die Gefahr der Rotorblätter nicht sehen könnten, gebe es für sie eine deutlich erhöhte Gefahr, von den Windenergieanlagen getötet zu werden. Damit werde aber gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verstoßen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung eingelegt werden.