Richter-Neuwahl : Streit um Staatsgerichtshof: FDP springt SPD bei
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Vor der Neuwahl von Mitgliedern: Staatsgerichtshof in Wiesbaden - hier ein Blick in den Sitzungssaal Bild: dpa
Der Beschluss des hessischen Staatsgerichtshofs zur anstehenden Neuwahl seiner nichtrichterlichen Mitglieder stößt nun auch bei der FDP auf Kritik, nachdem die SPD sie schon gerügt hatte. Die FDP sieht eine „fehlerhafte Rechtsanwendung“.
Nach der SPD hat nun auch die FDP Kritik an der Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zur heute anstehenden Neuwahl seiner nichtrichterlichen Mitglieder geübt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, René Rock, zitierte in Wiesbaden aus einem von seiner Fraktion beim Institut für öffentliches Recht der Frankfurter Goethe-Universität in Auftrag gegebenen Kurzgutachten, in dem auf „eine ganze Reihe rechtlicher Probleme“ im Beschluss des Staatsgerichtshofs hingewiesen werde.

Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Die FDP fühle sich dadurch in ihren „verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen den Urteilstenor bestärkt, sagte Rock. Die Tatsache, dass wegen der für ungültig erklärten Wahl eines einzelnen SPD-Kandidaten, des Marburger Rechtsprofessors Christoph Safferling, alle sechs nichtrichterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs neu bestimmt werden müssten, sei ein „evidenter Rechtsfehler“.
„Fehlerhafte Rechtsanwendung“
„Die Entscheidung, den gesamten Wahlgang zu wiederholen, ist sowohl argumentativ nicht nachvollziehbar als auch rechtsdogmatisch und aus prozessualen Gesichtspunkten schlicht fehlerhaft“, fügte Rock hinzu. Zuvor hatten bereits die Sozialdemokraten angekündigt, dass sie die heute im Landtag vorgesehene Neuwahl der nichtrichterlichen Mitglieder sowie des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs dazu nutzen würden, den diesem Parlamentsakt zugrundeliegenden Beschluss und die Objektivität des bisherigen Gerichtspräsidenten Günter Paul in Frage zu stellen.
Die CDU mahnte die Opposition zur Mäßigung und warb für einen sachlichen Umgang mit dem Urteil des hessischen Verfassungsgerichts.
Die für die Wahlprüfung angewandte Norm sei „keine taugliche Rechtsgrundlage“ für das Vorgehen des Staatsgerichtshofs, und die Tatsache, dass die nichtrichterlichen Mitglieder von der Entscheidung über die Causa Safferling ausgeschlossen wurden, sei eine „fehlerhafte Rechtsanwendung“, argumentiert der FDP-Abgeordnete Rock unter Bezugnahme auf das von seiner Fraktion vorgelegte Rechtsgutachten. Weil die FDP nicht dazu beitragen wolle, dass der vom Staatsgerichtshof verschuldete „Legitimationsverlust“ in eine „Verfassungskrise“ münde, werde sie das jetzt vorgesehene Wahlverfahren trotz der „offensichtlichen rechtlichen Fehler“ des Beschlusses „im Sinne der Staatsräson“ hinnehmen. Rock kündigte allerdings an, dass die FDP aufgrund der „bemerkenswerten Vorgänge“ bei der Wahl der Staatsgerichtshofsmitglieder einen Vorschlag zur Änderung des Wahlverfahrens machen werde.
„Entscheidungen wechselseitig zu respektieren“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, forderte die Opposition auf, das Urteil des Staatsgerichtshofs zu akzeptieren. „Es entspricht der jahrzehntelangen rechtsstaatlichen Praxis zwischen den Verfassungsorganen in unserem Land, Entscheidungen wechselseitig zu respektieren“, äußerte er. Die CDU bedauere es, dass SPD und FDP im Zusammenhang mit den Neuwahlen die Integrität des höchsten hessischen Gerichts in Frage stellten.