Geheimpapier : Falsche Angaben im Fall Lübcke?
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Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet haben. Bild: dpa
Der hessische Verfassungsschutz soll schon vorher mehr über Lübckes mutmaßlichen Mörder gewusst haben, als zunächst zugegeben wurde. Ein Geheimpapier belastet die Behörde.
Die Hinweise verdichten sich, dass dem hessischen Verfassungsschutz weit mehr Informationen über den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke vorlagen, als er zunächst angegeben hat. Schon vergangene Woche waren Zweifel an den Aussagen der Behörde aufgekommen, nachdem bekannt wurde, wie akribisch der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten mutmaßlich von Stephan E. und seinem Komplizen Markus H. geplant worden war.

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.
Nun hat der Verfassungsschutz zugeben müssen, dass Stephan E. in einem Geheimbericht von 2014 elf Mal erwähnt worden war. Somit stimmt die ursprüngliche Aussage der Behörde, man habe ihn nur bis 2009 im Fokus gehabt, danach sei er nicht mehr aufgefallen, offenbar nicht.
Grundlage für diese neue Wendung war eine Klage der Zeitung „Die Welt“, die gerichtlich darauf gedrungen hatte, Auskunft vom Landesamt für Verfassungsschutz zu bekommen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab der Klage schließlich statt. Das Dokument, in dem Stephan E. elf Mal erwähnt wurde, ist deshalb von besonderem Interesse, weil es im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss steht, der sich mit den Ermittlungen zum NSU befasst und 120 Jahre unter Verschluss bleiben sollte.
Damals sollte in Hessen insbesondere auch die Rolle des hessischen Verfassungsschützers Andreas T. geklärt werden, der sich zum Zeitpunkt des Mordes an dem Türken Halit Yozgat in einem Kasseler Internetcafé am Tatort aufgehalten haben soll.