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Virtuelle Hauptversammlung : „Rückschlag für die Aktionärsdemokratie“

Digitale Hauptversammlung: Für Aktionäre keine dauerhafte Lösung (Symbolbild). Bild: AFP

In Zeiten der Pandemie ist an große Meetings kaum zu denken. Experten halten virtuelle Hauptversammlungen von Unternehmen jedoch dauerhaft für ungeeignet.

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          Wenn Konzerne wie Commerzbank und Deutsche Bank ihre Aktionäre einmal im Jahr zur Hauptversammlung einladen, geht es bisweilen munter zu. Gerade in der jüngeren Vergangenheit, in der die beiden Konzerne selten durch gute Bilanzen auffielen, hagelte es bei den Aktionärstreffen Kritik, bisweilen wirkten Reden einzelner Aktionäre wie Abrechnungen mit dem Vorstand. Doch wegen der Corona-Pandemie und dank eines in Windeseile erlassenen Gesetzes dürfen Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen inzwischen im Internet abhalten. Heute ist die Deutsche Börse an der Reihe, am Mittwoch folgt die Deutsche Bank.

          Daniel Schleidt
          Koordinator der Wirtschaftsredaktion in der Rhein-Main-Zeitung.

          Welche Folgen das hat, davon konnten sich vergangene Woche die Aktionäre der Commerzbank ein Bild machen: Während sonst die Anteilseigner einmal im Jahr den Vorstand und den Aufsichtsrat der Firmen, an denen sie qua Aktienbesitz beteiligt sind, sehen, zu ihnen sprechen und ihnen Fragen stellen konnten, wurden durch das Covid-19-Gesetz die Rechte der Anteilseigner erheblich eingeschränkt. Fragen beispielsweise sind zwar weiter zulässig, müssen aber bis spätestens zwei Tage vorher eingereicht werden und dürfen bei der Beantwortung zusammengefasst werden. Rückfragen sind nicht möglich. Bei der Commerzbank führte das zu einer statischen, um nicht zu sagen langweiligen Veranstaltung ohne jede Interaktion.

          Auch wenn es um eine Notgesetzgebung geht, sorgt die neue Regelung für Diskussionen. „Ich halte Hauptversammlungen in dieser Form in keinster Weise für geeignet“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Nieding findet es erstaunlich, dass der Gesetzgeber in kürzester Zeit bereit gewesen sei, Dinge, die jahrelang als sakrosankt galten, plötzlich über Bord zu werfen. „So werden Minderheitenrechte ausgehebelt.“

          Einfache Aktionäre betroffen

          Schließlich betrifft das neue Gesetz weniger institutionelle Großinvestoren, die das ganze Jahr über mit Vorständen und Aufsichtsräten im Austausch stehen, als vielmehr den einfachen Aktionär, der sein Geld in Wertpapieren angelegt hat. „Die virtuelle Hauptversammlung bringt Aktionären nur Nachteile, Unternehmen dagegen nur Vorteile“, kritisiert auch Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei der Frankfurter Deka-Investmentbank, die unter anderem Großaktionär der Deutschen Bank ist. „Das ist ein herber Rückschlag für die Aktionärsdemokratie wie auch für die Aktienkultur in Deutschland.“

          Sind diese Sorgen berechtigt? Zum Teil, findet Cordula Heldt, Leiterin Corporate Governance und Gesellschaftsrecht beim Deutschen Aktieninstitut. Schließlich sei der wichtigste Aspekt der Aktionärsdemokratie doch, dass jede Stimme weiterhin zähle. „Dieser Punkt wurde nicht angefasst.“ Deshalb halte sie die derzeitige Regelung für eine elegante Lösung, „die die Wünsche von Aktionären und Unternehmen in Zeiten von Covid-19 angemessen berücksichtigt“. Cordula Heldt glaubt, dass die neue Form der Online-Hauptversammlung Vorschub leisten wird. „Dennoch ist das gesetzlich derzeit eine Ausnahme, die nur für die Zeit der Covid-19-Pandemie gilt.“

          Für Ingo Speich wäre es nicht tolerierbar, wenn künftig Hauptversammlungen mehr ins Digitale wandern würden. „Leider kommt der Eindruck auf, dass einige Konzerne froh sind, sich nicht direkt ihren Aktionären stellen zu müssen.“ Speich hätte sich gewünscht, dass Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, die Aktionärstreffen als Präsenzveranstaltung so lange wie möglich zu verschieben, um sie vielleicht Ende des Jahres doch noch durchführen zu können. Doch die wenigsten machen davon Gebrauch, auch Deutsche Börse, Commerzbank und Deutsche Bank nicht.

          Mehr Interaktion notwendig

          Falls die Pandemie länger dauere, sollten Konzerne auf virtuellen Hauptversammlungen mehr Interaktion zulassen, fordert Speich – schließlich weiß niemand, ob Aktionärstreffen nicht auch 2021 nur im Netz stattfinden können. Cordula Heldt ist skeptisch. „Ich kann Unternehmen verstehen, die etwa keinen Online-Chat wollen“, sagt sie im Hinblick auf Forderungen, Aktionäre könnten von zu Hause aus Fragen einreichen. Heldt ahnt, dass dies zu einer Flut von Fragen führen könne, die kaum mehr steuerbar sei.

          Während einige Dax-Konzerne die Vorzüge virtueller Hauptversammlungen hervorheben, wonach diese straffer, günstiger und leichter vorzubereiten seien, kündigten andere wie die Commerzbank an, nach Ende der Covid-19-Pandemie wieder zur klassischen Form zurückkehren zu wollen. Trotz der Ablehnung virtueller Hauptversammlungen könnten sich Ingo Speich wie auch Klaus Nieding vorstellen, Präsenzveranstaltungen künftig durch Online-Streams zu ergänzen. Auch Cordula Heldt fände diesen Ansatz gut, „wobei man über die Rechte der Online-Teilnehmer dann noch mal ausführlich debattieren müsste“. Sie glaubt, dass eine solche Regelung kommen werde.

          Bis dahin müssen Unternehmen aufpassen, sich mit statischen Hauptversammlungen im Netz nicht zu sehr zu beschädigen, sagt Nieding. Ingo Speich ist überzeugt, dass Debatten, die sonst Auge in Auge geführt werden, dann auf andere Kanäle abwanderten, etwa in die sozialen Medien. Und das dürften auch die Konzerne nicht wollen. „Denn die Unternehmen schaden sich damit selbst.“

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